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SUMMARY:Save the Date - 18. Jahrestagung 2026
DESCRIPTION:Anreise und Begrüßungsabend am 26. August 2026; Fachprogramm am 27. und 28. August 2026. \nTagungsort: Schwarzwald-Panorama-Hotel Bad Herrenalb \nMittwoch\, 26.08.2026 – Anreisetag\n \n\n\n\n\nUhrzeit\nVeranstaltung\n\n\n\n\n15:30 Uhr bis 17:30 Uhr\nExkursion zum ehemaligen Zisterzienserkloster Bad Herrenalb\nWir treffen uns um 15:30 Uhr vor dem Tagungshotel. Von dort aus gehen wir gemeinsam zu Fuß einen kurzen Weg hinunter in das historische Klosterviertel\, wo sich die eindrucksvolle Klosterruine Herrenalb mit der berühmten romanischen Paradiesvorhalle und dem Klosterensemble befindet. Vor Ort erhalten wir eine fachkundige Führung\, die einen Einblick in die Geschichte des im 12. Jahrhundert gegründeten Zisterzienserklosters\, seine Architektur und die Rolle des Klosters für die Entwicklung des Kurortes Bad Herrenalb gibt.\n\n\nab 19:30 Uhr\nBegrüßungsabend\nAbendessen im Tagungshotel auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft\, Getränke zahlt jede/r selbst\n\n\n\n\n\n  \nDonnerstag\, 27.08.2026 erster Tagungstag\n \n\n\n\n\nUhrzeit\nProgramm\n\n\n\n\n8:50 Uhr bis 9:00 Uhr\nBegrüßung durch die 1. Vorsitzende Edith Kindermann\n\n\n9:00 Uhr bis 10:30 Uhr: 90 Minuten\nLeistungsfähigkeit als Voraussetzung für die Landguteigenschaft gemäß den §§ 2312\, 2049 BGB \nFür die Frage des Vorliegens eines Landgutes im Sinne der §§ 2049 und 2312 BGB muss der landwirtschaftliche Betrieb eine gewisse Größe erreichen und für den Inhaber eine selbständige Nahrungsquelle darstellen. Zwar kann der Betrieb auch nebenberuflich geführt werden\, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt\, auch wenn der Inhaber zusätzlich auf andere Einkommensquellen zurückgreifen muss. Ob die dahinterstehenden wirtschaftlichen Kriterien eines Betriebs erfüllt sind\, bedarf im gerichtlichen Verfahren regelmäßig einer Sachverständigenklärung. Jüngere obergerichtliche Rechtsprechung lässt befürchten\, dass die wirtschaftlichen Kriterien zunehmend aufgeweicht und die Anforderungen heruntergesetzt werden\, sodass die Bewertung eines Betriebs als leistungsfähig möglicherweise künftig niedrigschwelliger werden könnte. Gerade eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München lässt dies erahnen. Welche Kriterien aus Sachverständigensicht erfüllt sein müssen\, um einen leistungsfähigen Betrieb anzunehmen\, wird der Referent in diesem Vortrag darlegen. \nReferenten:\nDipl.-Ing. agr. Dipl-Ing. Dr. Heinz Peter Jennissen\, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Landwirtschaftskammer NRW und der IHK Bonn/Rhein-Sieg  \nDr. Jennissen ist ausgebildeter und studierter Landwirt. Aktuell ist er ehrenamtlich neben früheren umfangreichen Vorstandstätigkeiten der Vorsitzende des Fachausschusses Landwirtschaft und Immobilienbewertung des HLBS.\n\n\n10:30 Uhr bis 10:50 Uhr: 20 Minuten\nPause\n\n\n10:50 Uhr bis 12:20 Uhr: 90 Minuten\nDas Vorkaufsrecht der Landsiedlungsunternehmen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz\, Grundlegendes zur Ausübung des Vorkaufsrechts und Klärung der Frage von Rechtsschutzmöglichkeiten konkurrierender Landwirte gegen die Entscheidung des Landsiedlungsunternehmens  \nGerade die zunehmende Flächenkonkurrenz im Agrarbereich und die Tendenzen landwirtschaftsfremder Investoren\, zum Kauf landwirtschaftlicher Flächen\, führt immer häufiger dazu\, dass die Landsiedlungsunternehmen ihr Vorkaufsrecht ausüben. Der Vortrag legt die Grundsätze des Vorkaufsrechts nach dem Grundstücksverkehrsgesetz dar und klärt auch\, ob und inwieweit konkurrierenden Landwirten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Vergabeentscheidung des Landsiedlungsunternehmens zustehen. Wenn das Landsiedlungsunternehmen von seinem Landvorkaufsrecht Gebrauch macht\, so übt es dies zugunsten eines Landwirts aus\, der Interesse an den Flächen angemeldet hat und für den die Flächen betriebsnotwendig sind. Dabei kann es vorkommen\, dass mehrere Landwirte die Flächen erwerben möchten\, das Landsiedlungsunternehmen aber allein entscheidet\, zu wessen Gunsten das Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Es stellt sich dann die Frage\, ob den um die Fläche konkurrierenden Landwirten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Entscheidung des Landsiedlungsunternehmens zur Verfügung stehen. Auch dies wird der Vortrag klären und dabei auch die Vergabekriterien der Landsiedlungsunternehmen erläutern. \nReferenten: \nRechtsanwältin Anna Kiermeier\, München. Fachanwältin für Agrarrecht\, Partnerin der Sozietät Peters Fleschutz Graf. v. Carmer Kääb. Sie führt einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb\, ist zertifizierte Mediatorin und Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Agrar- und Umweltrecht sowie Lehrbeauftragte im Bereich Agrarrecht an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen  \nFranz Stemmer\, Geschäftsführer der BBV LandSiedlung\n\n\n12:20 Uhr bis 13:05 Uhr: 45 Minuten\nBaulasten in Nutzungsverträgen für WEA und Photovoltaik \nBaulasten sind öffentlich-rechtliche Lasten auf einem Grundstück\, die eingetragen werden müssen\, wenn eine bestimmte spätere Bebauung der Fläche erfolgen soll. Sie werden für Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen vereinbart. Ihre Vereinbarung erfolgt im Rahmen zivilrechtlicher Nutzungsverträge lange bevor die öffentlich-rechtlichen Zulassungen eingeholt werden. Bei diesen erweisen sich dann häufig die Formulierungen als problematisch\, wenn die Baulasten nicht den richtigen Bezugspunkt haben und ggf. nach der Rechtsprechung nichtig sind. Deshalb ist bei der Formulierung von Baulasten in Nutzungsverträgen besondere Sorgfalt zu walten. Das Referat soll den Konflikt einordnen\, die Rechtsprechung beleuchten und Konsequenzen für die Formulierung aufzeigen. \nReferentin: \nRechtsanwältin Dr. Petra Kauch\, Lüdinghausen\, Fachanwältin für Verwaltungesrecht und für Agrarrecht. Kanzlei Dr. Kauch und Ibrom Rechtsanwälte GbR\n\n\n13:05 Uhr bis 14:00 Uhr: 55 Minuten\nMittagessen\n\n\n14:00 Uhr bis 15:30 Uhr: 90 Minuten\nDie Gütergemeinschaft als Gestaltungselement im landwirtschaftlichen Familienrecht – bietet dieser Güterstand Gestaltungsvorteile oder überwiegen die Nachteile?  \nIn der notariellen Beratungspraxis spielte die Gütergemeinschaft in landwirtschaftlichen Ehen früher zum Teil eine erhebliche Rolle\, es wurde hierzu häufig geraten. Es stellt sich die Frage\, ob diese Gestaltung aktuell noch empfehlenswert ist\, welche Vorteile sie bietet oder ob die Nachteile überwiegen. Dies klärt der Vortrag im Allgemeinen und aus der Praxiserfahrung des Referenten \nReferent: \nProf. Dr. Dr. Herbert Grziwotz war über Jahrzehnte als Notar in Regen tätig. Er ist Mitglied des Vorstandes des Instituts für Notarrecht an der Universität Würzburg\, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Deutschen Notarinstituts Fachbereich öffentliches Recht. Darüber hinaus ist er Themenbeauftragter der Bundesnotarkammer für öffentliches Recht. An der Universität Regensburg ist er als Honorarprofessor tätig. Er ist als Mitherausgeber und Mitglied des Herausgeberbeirats diverser juristischer Fachzeitschriften aktiv\n\n\n15:30 Uhr bis 16:15 Uhr: 45 Minuten\nAuseinandersetzung landwirtschaftlicher Gesellschaften bürgerlichen Rechts/ von Ehegatten-GbR \nGesellschaften bürgerlichen Rechts kommen in der Landwirtschaft sowohl als Außen- Gesellschaften als auch als Innen-Gesellschaften vor. Ihre streitige Auseinandersetzung wirft eine Vielzahl von Fragen auf\, die systematisch unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung – auch zum Übergangsrecht und den Neuregelungen durch das MoPeG – dargestellt wird. \nReferentin: \nRechtsanwältin und Notar Dr. h.c. Edith Kindermann\, Fachanwältin für Familienrecht\n\n\n16:15 Uhr bis 17:00 Uhr: 45 Minuten\nFahrt mit dem Bus nach Wildbad 30 Minuten\nRodelhütte auf dem Sonnenberg Peter-Liebig- Weg\, 75323 Bad WildbadBei selbstgebackener Schwarzwälderkirschtorte und Kirschwasser\n\n\n17:00 Uhr bis 17:45: Uhr: 45 Minuten\nPraxisfall: Strafverfahren wegen der Luchstötungen im Bayerischen Wald\, Vorwurf des Vergehens nach dem Artenschutzgesetz. \nDer Referent stellt einen Praxisfall vor\, den er in der Berufungsinstanz vertreten hat. Der Fall hat bundesweit medial Beachtung gefunden und ist von besonderem Interesse\, weil durch die Begleitung des Falls seitens diverser Tierschutzverbände aufgezeigt werden kann\, wie hier systematisch vorgegangen wird\, angefangen von investigativen Privatermittlungsmaßnahmen bis hin zur Zahlung erheblicher Zeugengelder\, die gestaffelt wurden nach Aussagen\, die zur Anklageerhebung führen und nochmal eine Prämie bei Verurteilung ausgewiesen haben. Ebenso wirft der Fall interessante Schlaglichter auf die Finanzierung von Luchsmonitoringverfahren mit öffentlichen Mitteln und die Verbindung zwischen spektakulären in den Medien aufgebrachten Luchstötungsfällen mit der Neuwerbung öffentlicher Mittel für weitere Luchsmonitoringverfahren. \nReferent: Rechtsanwalt Bernhard Seuß\, Wirtschaftsmediator CVM\, Seuß Rechtsanwälte in Plattling \nAnschließend (Rahmenprogramm): Exkursion zum Baumwipfelpfad\n\n\n18:45 Uhr bis 19:15 Uhr\nFahrt zurück zum Hotel\n\n\n19:15 Uhr\nMitgliederversammlung\n\n\n20:00 Uhr\nAbendessen\n\n\n\n\n\n  \nFreitag\, 28.08.2026 zweiter Tagungstag*\n \n\n\n\n\nUhrzeit\nProgramm\n\n\n\n\n8:45 Uhr bis 10:15 Uhr: 90 Minuten\n„Aktuelle Stunde“: Ausgewählte Leitsätze im Agrarrecht \nU.a. in der Rdl oder in der AuR wurden im Berichtszeitraum agrarrechtlich bedeutsame Entscheidungen veröffentlicht. In diesem Format stellen die Referenten eine Auswahl kurz vor und ordnen sie rechtlich ein. Wir wollen damit erreichen\, dass Teilnehmer/innen unserer Tagung auch über agrarrechtlich relevante Entwicklungen in der Rechtsprechung informiert werden\, die nicht Gegenstand eines gesonderten Vortrags sind. \nReferenten: \nArnhild Oelsmeier\, Rechtsanwältin Fachanwältin für Agrarrecht\, Paderborn  \nJürgen Linhart\, Rechtsanwalt\, Fachanwalt für Verwaltungsrecht\, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht und Fachanwalt für Agrarrecht Kanzlei  \nDr. Briza Linhart & Kollegen\, Straubing\n\n\n10:15 Uhr bis 11:00 Uhr: 45 Minuten\nBauturbo und Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen \nDer „Bauturbo“ eröffnet neue Möglichkeiten für die Wohnraumschaffung – auch an Ortsrändern und auf siedlungsnahen Außenbereichsflächen. Mit dem neuen § 246e BauGB können Baubehörden Wohnbauvorhaben künftig auch auf bestimmten Flächen im Außenbereich\, die eigentlich eine Planaussage als Fläche für die Landwirtschaft haben\, deutlich einfacher\, ohne dass Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) dafür geändert werden müssen. Wenn eine Abweichung für Vorhaben im Außenbereich oder eine Abweichung von Bebauungsplänen nach überschlägiger Prüfung voraussichtlich keine zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen habt\, auch ohne UVP und mit ersetzter Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Abs.2 BauGB. Der Landwirt\, der an den Zulassungsverfahren nicht zwingend zu beteiligen ist\, erfährt davon erst\, wenn auf seiner Nachbarfläche der Bauzaun aufgestellt wird. Das Referat soll die Rechtslage und die negativen und positiven Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen in Siedlungsnähe beleuchten. \nReferentin: \nKatrin Ibrom\, Rechtsanwältin Dr. Kauch & Ibrom Rechtsanwälte Lüdinghausen\n\n\n11:00 Uhr bis 11:15 Uhr: 15 Minuten\nPause\n\n\n11:15 Uhr bis 12:45 Uhr: 90 Minuten\nAusgewählte Rechtsfragen rund um Übergabeverträge in der Landwirtschaft \nBauernhöfe und Agrarbetriebe werden in aller Regel nicht vererbt\, sondern bereits zu Lebzeiten des Eigentürmers/ der Eigentümerin durch einen Übergabevertrag übertragen. Das Referat behandelt ausgewählte Rechtsfragen. \nReferent: \nNotar a.D. Dr. Heiner Roemer\, Königswinter (angefragt) Mitautor der Notarformulare Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe\n\n\n12:45 Uhr bis 13:45 Uhr: 60 Minuten\nNaturschutzrechtliche Kompensation durch Gehölze mit Vorstellung des Leitfadens der Baumland-Kampagne  \nReferenten: \nRechtsanwalt Henning Bahr\, Fachanwalt für Agrarrecht und für Migrationsrecht\, Osnabrück  \nFrau Katherina Cziborra von der Baumland-Kampagne im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft\n\n\n13:45 Uhr bis 14:30 Uhr: 45 Minuten\nMittagessen\n\n\n14:30 Uhr bis 15:15 Uhr: 45 Minuten\nTierarztgebühren und Tierschutz – ein Spannungsfeld? \nDurch die GOT-Novelle vom 22.11.2022 erhöhten sich die Tierarztgebühren drastisch. Von den Tierhalterverbänden werden Erhöhungen von teilweise 300% errechnet. Die Verordnung enthält außerdem unklare und merkwürdige Tatbestände\, die selbst von der durch die Preissteigerung begünstigten Tierärzteschaft nicht nachvollzogen werden können. Diese wird jedoch von ihren aufsichtführenden Tierärztekammern zur Einhaltung der Verordnung unter Androhung berufsgerichtlicher Maßnahmen gezwungen. Die Kostensteigerung führt zu einer Zurückhaltung der Tierhalter bei der Beauftragung von Tierärzten. Dies kann dem Tierwohl abträglich sein und Konflikte mit dem TierSchG provozieren. Der Vortrag soll die Problemfelder aufzeigen und juristisch bewerten \nReferent: \nRechtsanwalt Kai Bemmann\, Fachanwalt für Agrarrecht und für Medizinrecht\, Verden\n\n\n15:15 Uhr bis 16:15 Uhr: 60 Minuten\nGenehmigungsverfahren im landwirtschaftlichen Bereich in Zeiten von KI \nThemen des Vortrags sind die Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen der KI-Nutzung in der Verwaltung sowie die möglichen Auswirkungen auf die antragstellenden Landwirte und Landwirtinnen (z.B. Effizienzgewinne\, Beschleunigungspotenziale). Geplante Neuerungen zu Genehmigungsverfahren werden deutlich spürbarer Auswirkungen haben. Die Referentin gibt einen Überblick. \nReferentin: \nDr. Anja Geller\, Rechtsanwältin\, Kanzlei Redeker\, Sellner\, Dahs\, Bonn\n\n\n16:15 Uhr bis 16:30 Uhr 15 Minuten\nPause\n\n\n16:30 Uhr bis 17:30 Uhr: 60 Minuten\nDer Schutz landwirtschaftlicher Betriebe durch Behindertentestament oder Pflichtteilsverzicht \nHaben Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe schwer- oder schwerstbehinderte Kinder\, die der Pflege der Eltern bedürfen und für deren Vita eine spätere Heimunterbringung absehbar ist\, so stellt sich die Frage\, wie das Vermögen vor dem späteren Zugriff der Sozialversicherungsträger durch erbrechtliche Gestaltungen geschützt werden kann. Dies wirft das Thema der Behindertentestamente auf\, die differenzierte Gestaltungsmöglichkeiten bieten. In der Praxis müssen jedoch diese Gestaltungen gelebt werden\, meist durch über Jahrzehnte andauernde Testamentsvollstreckung mit der Folge erheblicher administrativer und auch emotionaler Belastungen für den Testamentsvollstrecker\, der meist aus dem Kreis der Miterben stammt. Gerade bei aktiven landwirtschaftlichen Betrieben\, bei denen sich der Pflichtteil nach dem Ertragswert berechnen würde\, bietet sich die Möglichkeit\, zu Lebzeiten einen Pflichtteilsverzicht des schwerund schwerstbehinderten Kindes herbeizuführen und als Gegenleistung den fiktiven Pflichtteil zu bezahlen\, der sich aus dem Ertragswert des Betriebes ergibt. Für diesen Fall verfügt dann das Kind über eigenes Vermögen\, das es wiederum für seinen Unterhalt sukzessive einsetzen kann. Diese Gestaltungsvariante bedarf beim minderjährigen und auch beim erwachsenen betreuten Kind des Betriebsinhabers der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Der Referent zeigt anhand zweier Praxisbeispiele\, wie diese Gestaltung gelingen kann und wie sich die finanzielle Belastung durch die Auszahlung des fiktiven Pflichtteils dadurch relativiert\, dass der Verzichtende dann für seinen eigenen Unterhalt sorgen kann. \nReferent: \nRechtsanwalt Bernhard Seuß\, Wirtschaftsmediator CVM\, Seuß Rechtsanwälte in Plattling\n\n\n17:30 Uhr bis 18:15 Uhr: 45 Minuten\nUmsetzung Entgelt-Transparenz-Richtlinie bei Erntehelfern \nDie Entgelttransparenzrichtlinie hätte zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden sollen\, doch auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz können sich Landwirte als Arbeitgeber bereits heute auf das vorbereiten\, was gelten wird (Stellen-Grading\, Auskunftsansprüche\, Schadensersatzansprüche der Arbeitskräfte). Dies umso mehr\, als die Richtlinie nicht nur eine arbeitsrechtliche Dimension aufweist\, sondern auch Risiken bei Sozialversicherungsprüfungen und für die Landwirte persönlich mit sich bringen kann. Neben rechtlichen Aspekten birgt die Richtlinie auch Zündstoff für das Betriebsklima auf den Höfen. \nReferent: \nRechtsanwalt Maximilian Brandner\, Rottweil Von Mai 2020 bis Juni 2022 Referatsleiter Arbeits- und Sozialrecht beim Landesbauernverband in Baden-Württemberg und zu dieser Zeit auch im landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband aktiv. Zwischen April 2021 und Juni 2022 Geschäftsführer des Landesverbands Württemberg im Bund deutscher Baumschulen e.V. Seit Juli 2022 bei der WSS AKTIV BERATEN tätig\, insbesondere an den Schnittstellen zwischen Sozialversicherung\, Arbeits- und Gesellschaftsrecht\, teils auch bei landwirtschaftlichen Mandanten. Seit Februar 2023 Unterrichtung des Kapitalgesellschaftsrechts an der Dualen Hochschule in Schwenningen. Tätigkeit als Mediator.\n\n\n\n\n\n 
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