Liebe Freunde und Freundinnen des Agrarrechts
Wir tagen in diesem Jahr wieder in heimischen Gefilden – und auf Wunsch zahlreicher Mitglieder endlich in Schleswig-Holstein. Aus diesem Grund laden wir Sie ein, sich bereits jetzt für die 14. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht. Die Tagung ist als Präsenzveranstaltung geplant. Wir haben unser Tagungsprogramm wieder umfassend und abwechslungsreich für Sie gefüllt.
Die Tagungstage sind der 25.08.2022 (Donnerstag) bis 26.08.2022 (Freitag). Wir tagen im schönen Hotel Hanseatischer Hof in Lübeck. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht der Einhaltung coronabedingter Auflagen nichts im Weg. Das Tagungshotel hat uns ein Zimmerkontingent zur Verfügung gestellt. Dieses ist bis zum 27.06.2022 abrufbar. Es wäre schön, wenn Sie bereits am 24.08.2022 (Mittwoch) anreisen und mit uns Lübeck entdecken. Am Abend stimmen wir uns dann in gewohnter Weise bei einem gemeinsamen Abendessen auf die Tagung ein.
Tagungsprogramm und Anmeldeformulare.
Wir freuen uns, Sie bald in Lübeck begrüßen zu können!
Herzlichst
Ihre Constanze Nehls Ihr Dr. Christian Halm
Programm
24.08.2022 Anreisetag (Mittwoch)
Uhrzeit | Programm |
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16:30-18.30 | Stadtführung durch Lübeck Thema: „Thomas Mann und Lübeck“, Treffpunkt vor dem Hotel l |
ab 19:30 | Begrüßungsabend Hotel Hanseatischer Hof mit Abendessen, auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke als Selbstzahler (Anmeldung erforderlich, siehe Anmeldeformular) |
25.08.2022 erster Tagungstag (Donnerstag)
Uhrzeit | Programm |
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8:45 Uhr bis 9:00 | Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Constanze Nehls |
9:00 Uhr bis 10:15 | Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland Auf europäischer Ebene ist die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) noch nicht endgültig beschlossen. Letzte Details und die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rats fehlen. Wichtig für die anwaltliche Beratungspraxis ist die Umsetzung der Beschlüsse in nationales Recht. Der Vortrag gibt hierüber einen Überblick.Referent: RA Dr. Wolfgang Krüger (Leiter Fachbereich Recht / Steuern / Soziales im Deutschen Bauernverband e. V.) |
10:00 Uhr bis 11:05 | Big Brother is (not) watching you – Datenhoheit in der Landwirtschaft Die Digitalisierung hat in die Landwirtschaft längst Einzug gehalten, u. a. im Pflanzenbau oder in der Tierhaltung. Die Daten wecken bei Staatsanwaltschaften und anderen Behörden oft Begehrlichkeiten. Welche Rechte haben sie und welche Mitwirkungspflichten hat der Landwirt? Der Vortrag klärt diese Fragen.Referent: RA Dennis Krings (CSW Rechtsanwälte) |
11:05 Uhr bis 11.25 | Pause |
11:25 Uhr bis 12:25 | Saisonarbeit in der Landwirtschaft Spätestens seit den Coronabeschränkungen im Frühjahr 2020 ist es offenkundig: Ohne Saisonarbeitskräfte kommt die Landwirtschaft nicht aus. In dem Vortrag werden die sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Aspekte der Saisonarbeit behandelt.Referent: RA Maximilian Brandner (Referent Sozialrecht beim Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V.) |
12:30 Uhr bis 13:30 | Sachverständigengutachten im landwirtschaftlichen Zivilrecht Wir Agrarrechtler werden bei unserer Arbeit immer wieder mit verschiedenen Sachverständigengutachten konfrontiert. Der Vortrag klärt über unsere anwaltlichen Prüfpflichten auf und legt dar, worauf wir u. a. haftungsrechtlich im Umgang mit Sachverständigengutachten achten müssen. Referent: n. n. |
13:30 Uhr bis 14:10 | Mittagessen |
14:10 Uhr bis 15:40 |
Schuldrechtsreform 2022 – Was ist im Agrarrecht zu beachten? a) Die Auswirkungen der Warenkaufrichtlinie auf den Viehhandel Referent: RA Kai Bemmann (FA für Medizinrecht, FA für Agrarrecht, Dr. Bemmann & Kollegen) b) Weitere Änderungen im Kaufvertragsrecht und Folgen für die anwaltliche Beratungspraxis Referenten: Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Osnabrück) und Prof. Dr. Mary-Rose McGuire (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums sowie deutsches und europäisches Zivilprozessrecht an der Universität Osnabrück) |
15:40 Uhr bis 15:55 | Pause |
15:55 Uhr bis 16:40 | Aufgeflogen und nun? Zum Umgang mit der Entscheidung des Bundeskartellamts zum Pflanzenschutzmittelkartell in der anwaltlichen Beratungspraxis Das Bundeskartellamt verhängte im Jahr 2020 Bußgelder gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln im dreistelligen Millionenbereich. Hintergrund sind kartellrechtswidrige Absprachen zwischen 1998 und 2015 u. a. über Verkaufspreise und Rabatte.Die Landwirte, die in diesem Zeitraum Pflanzenschutzmittel erworben haben, haben grundsätzlich Schadensersatzansprüche. Der Vortrag gibt Hinweise, wie und wann den Landwirten zu ihrem Recht verholfen werden kann.Referent: RA Dr. Peter Gussonne (Meyer Jansen Gussone – Partnerschaft von Rechtsanwälten) |
16:45 Uhr bis 17:30 |
Seuchenschutz in der Rechtspraxis am Beispiel der Afrikanischen SchweinepestSeuchenschutz spielt sowohl innerhalb auch außerhalb des als Landwirtschaftsbetriebs eine zunehmend Rolle. Was ein ordnungsgemäßer Seuchenschutz erfordert, klärt der Vortrag am Beispiel der derzeit grassierenden Afrikanischen Schweinepest. Referentin: Dr. Diana Holland (Landesamt für Gesundheit in Brandenburg) angefragt |
17:35 Uhr bis 18:20 |
Tierschutzrecht unter dem Nationalsozialismus Das Tierschutzrecht ist auf unserer Jahrestagung immer ein Thema, bei dem die Teilnehmer sehr engagiert diskutieren. Der Vortrag untersucht, wie der Tierschutz im Nationalsozialismus ausgestaltet war und er stellt Bezüge zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen her. Referent: Dipl.-Jur. Jonas Lohstroh (wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen) |
18:25 Uhr bis 19:00 | „Lübecker Marzipan“ – Der Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen Lübecker Marzipan kann man nicht nur essen, sondern auch rechtlich schützen. Der Vortrag widmet sich beiden Möglichkeiten.Referentin: RAin und Notarin Edith Kindermann (FAin für Familienrecht, Präsidentin des DAV) |
Ab 20:00 Uhr | Abendessen im Hotel im Hotel Hanseatischer Hof auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke als Selbstzahler |
26.08.2022 zweiter Tagungstag (Freitag)
Uhrzeit | Programm |
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8:45 bis 9:30 | Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht des DAV Tagesordnung auf unserer Internetpräsenz www.arge-agrarrecht.de |
9:30 bis 10:30 | Klimaschutz durch Wiedervernässung von Moorflächen a) Ausgangssituation und bundesweite Bedeutung b) Rechtliche Rahmenbedingungen einschließlich Fragen des Ausgleichs oder der Enteignungsentschädigung für die betroffenen LandwirteDie Wiedervernässung von Moorböden gilt wegen ihrer hohen Kohlenstoff-Speicherfähigkeit als eines der wirksamsten Mittel zum Klimaschutz im Landnutzungssektor. In Deutschland gibt es rund 1,8 Millionen ha Moor, weit über 90 % davon sind derzeit entwässert. Im Rahmen von Bundes- und Landesstrategien und der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorschutz soll die Wiedervernässung in Deutschland in den nächsten Jahren beschleunigt angegangen werden. Insbesondere für die auf Moorböden wirtschaftende Landwirtschaft stellen sich damit wasser-, bodenschutz-, naturschutz- und baurechtliche Fragen, denn von den betroffenen Moorflächen werden derzeit 52 % als Grünland und 19 % als Ackerland bewirtschaftet. Von der Nutzung der Flächen für die Landwirtschaft hängt zudem die baurechtliche Privilegierung und die EU-Förderung ab.Referenten: Jan Peters (Geschäftsführer Michael Succow Stiftung im Moorzentrum Greifswald) Judith Schäfer (Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V, IKEM Greifswald) |
10:30 Uhr bis 10:45 | Pause |
10:45 Uhr bis 11:45 | Aufdeckung stiller Reserven vermeiden Durch anhaltend hohe Flächenpreise gewinnt die Frage der Versteuerung stiller Reserven zunehmend Bedeutung, dies insbesondere auch bei neuerlichen Problemen der Photovoltaik. Der Vortrag gibt einen Überblick, wo Steuerfallen drohen und gibt Tipps zur Vertragsgestaltung und zu erbrechtlichen Regelungen. Referent: n. n. |
11:50 Uhr bis 13:20 | Ausbau der Erneuerbaren Energien am Beispiel der Photovoltaik – Klärung von Fragen des Zivil- und des öffentlichen sowie des Steuerrechts Die Klimakrise und der Ruf nach mehr Klimaschutz sind allgegenwärtig. Die Politik beschwört den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Hiervon kann die Landwirtschaft profitieren. Landwirtinnen und Landwirte werden zunehmend von Investoren bedrängt, Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV) zur Verfügung zu stellen. Was ist zu beachten? Welche wirtschaftlichen, steuerrechtlichen, sachenrechtlichen und erbrechtlichen Fragen stellen sich?Referent: RA Harald Wedemeyer (Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V.) |
13:20 Uhr bis 14:00 | Mittagessen |
14:00 bis 15:30 | Änderung im Gesellschaftsrecht: Auswirkungen des MoPeG auf die Vertragsgestaltung bei Personengesellschaften Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wirft seine Schatten voraus. Der Vortrag gibt Aufschluss darüber, was bei Vertragsgestaltungen für künftige Personengesellschaften zu beachten ist und welcher Handlungsbedarf bei bereits bestehenden Personengesellschaften besteht. Referent: RA und Notar Dr. Peter Fiedler (FA für Handels- und Gesellschaftsrecht, FA für Familienrecht, Dehne Ringe Grages Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) |
15:35 Uhr bis 16:35 | Neue Entwicklungen im Landpachtrecht Das Landpachtrecht wird größtenteils durch die Rechtsprechung fortentwickelt und präzisiert. Der Vortrag stellt die neueste Rechtsprechung seit August 2019 vor. Referentin: Constanze Nehls (FAin für Agrarrecht, FAin für Arbeitsrecht, BTR Rechtsanwälte) |
17:25 Uhr bis 17:30 | Verabschiedung und Ende der Tagung |
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte: Rechtsanwältin Constanze Nehls Tel: 030 44 33 44 33, E-Mail: nehls@btr-rechtsanwaelte.de
Tagungsbeitrag
320,00 € (für Mitglieder der Arge Agrarrecht)
420,00 € (für Nichtmitglieder der Arge Agrarrecht)
100,00 € (für Studenten)
Bei einer Anmeldung bis zum 15.07.2022 reduziert sich der Teilnehmerbetrag
für Mitglieder der ARGE Agrarrecht auf 300,00 €
für Nichtmitglieder auf 400,00 €
für Studenten auf 80,00 €
Fortbildungsbescheinigung gem. § FAO: 15 Stunden
Im Seminarbeitrag sind enthalten:
Tagungsband, Mittagessen am 25.08.2022 und 26.08.2022, Abendessen am 24.08.2022 und 25.08.2022, Verpflegung in den Pausen
Änderungen im Tagungsprogramm bleiben vorbehalten. Vorbehalten bleibt ferner, die Veranstaltung als Onlineseminar durchzuführen