Einladung zur 18. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht im DAV 2026
26.08.2026 bis 28.08.2026
Hotel SCHWARZWALD PANORAMA
i76332 Bad Herrenalb – Rehteichweg 22
Mittwoch, 26.08.2026 – Anreisetag
| Uhrzeit | Veranstaltung |
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| 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr | Exkursion zum ehemaligen Zisterzienserkloster Bad Herrenalb Wir treffen uns um 15:30 Uhr vor dem Tagungshotel. Von dort aus gehen wir gemeinsam zu Fuß einen kurzen Weg hinunter in das historische Klosterviertel, wo sich die eindrucksvolle Klosterruine Herrenalb mit der berühmten romanischen Paradiesvorhalle und dem Klosterensemble befindet. Vor Ort erhalten wir eine fachkundige Führung, die einen Einblick in die Geschichte des im 12. Jahrhundert gegründeten Zisterzienserklosters, seine Architektur und die Rolle des Klosters für die Entwicklung des Kurortes Bad Herrenalb gibt. |
| ab 19:30 Uhr | Begrüßungsabend Abendessen im Tagungshotel auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke zahlt jede/r selbst |
Donnerstag, 27.08.2026 erster Tagungstag
| Uhrzeit | Programm |
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| 8:50 Uhr bis 9:00 Uhr | Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Edith Kindermann |
| 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr: 90 Minuten | Leistungsfähigkeit als Voraussetzung für die Landguteigenschaft gemäß den §§ 2312, 2049 BGB
Für die Frage des Vorliegens eines Landgutes im Sinne der §§ 2049 und 2312 BGB muss der landwirtschaftliche Betrieb eine gewisse Größe erreichen und für den Inhaber eine selbständige Nahrungsquelle darstellen. Zwar kann der Betrieb auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, auch wenn der Inhaber zusätzlich auf andere Einkommensquellen zurückgreifen muss. Ob die dahinterstehenden wirtschaftlichen Kriterien eines Betriebs erfüllt sind, bedarf im gerichtlichen Verfahren regelmäßig einer Sachverständigenklärung. Jüngere obergerichtliche Rechtsprechung lässt befürchten, dass die wirtschaftlichen Kriterien zunehmend aufgeweicht und die Anforderungen heruntergesetzt werden, sodass die Bewertung eines Betriebs als leistungsfähig möglicherweise künftig niedrigschwelliger werden könnte. Gerade eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München lässt dies erahnen. Welche Kriterien aus Sachverständigensicht erfüllt sein müssen, um einen leistungsfähigen Betrieb anzunehmen, wird der Referent in diesem Vortrag darlegen. Referenten: Dr. Jennissen ist ausgebildeter und studierter Landwirt. Aktuell ist er ehrenamtlich neben früheren umfangreichen Vorstandstätigkeiten der Vorsitzende des Fachausschusses Landwirtschaft und Immobilienbewertung des HLBS. |
| 10:30 Uhr bis 10:50 Uhr: 20 Minuten | Pause |
| 10:50 Uhr bis 12:20 Uhr: 90 Minuten | Das Vorkaufsrecht der Landsiedlungsunternehmen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, Grundlegendes zur Ausübung des Vorkaufsrechts und Klärung der Frage von Rechtsschutzmöglichkeiten konkurrierender Landwirte gegen die Entscheidung des Landsiedlungsunternehmens
Gerade die zunehmende Flächenkonkurrenz im Agrarbereich und die Tendenzen landwirtschaftsfremder Investoren, zum Kauf landwirtschaftlicher Flächen, führt immer häufiger dazu, dass die Landsiedlungsunternehmen ihr Vorkaufsrecht ausüben. Der Vortrag legt die Grundsätze des Vorkaufsrechts nach dem Grundstücksverkehrsgesetz dar und klärt auch, ob und inwieweit konkurrierenden Landwirten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Vergabeentscheidung des Landsiedlungsunternehmens zustehen. Wenn das Landsiedlungsunternehmen von seinem Landvorkaufsrecht Gebrauch macht, so übt es dies zugunsten eines Landwirts aus, der Interesse an den Flächen angemeldet hat und für den die Flächen betriebsnotwendig sind. Dabei kann es vorkommen, dass mehrere Landwirte die Flächen erwerben möchten, das Landsiedlungsunternehmen aber allein entscheidet, zu wessen Gunsten das Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Es stellt sich dann die Frage, ob den um die Fläche konkurrierenden Landwirten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Entscheidung des Landsiedlungsunternehmens zur Verfügung stehen. Auch dies wird der Vortrag klären und dabei auch die Vergabekriterien der Landsiedlungsunternehmen erläutern. Referenten: Franz Stemmer, Geschäftsführer der BBV LandSiedlung |
| 12:20 Uhr bis 13:05 Uhr: 45 Minuten | Baulasten in Nutzungsverträgen für WEA und Photovoltaik
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Lasten auf einem Grundstück, die eingetragen werden müssen, wenn eine bestimmte spätere Bebauung der Fläche erfolgen soll. Sie werden für Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen vereinbart. Ihre Vereinbarung erfolgt im Rahmen zivilrechtlicher Nutzungsverträge lange bevor die öffentlich-rechtlichen Zulassungen eingeholt werden. Bei diesen erweisen sich dann häufig die Formulierungen als problematisch, wenn die Baulasten nicht den richtigen Bezugspunkt haben und ggf. nach der Rechtsprechung nichtig sind. Deshalb ist bei der Formulierung von Baulasten in Nutzungsverträgen besondere Sorgfalt zu walten. Das Referat soll den Konflikt einordnen, die Rechtsprechung beleuchten und Konsequenzen für die Formulierung aufzeigen. Referentin: |
| 13:05 Uhr bis 14:00 Uhr: 55 Minuten | Mittagessen |
| 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr: 90 Minuten | Die Gütergemeinschaft als Gestaltungselement im landwirtschaftlichen Familienrecht – bietet dieser Güterstand Gestaltungsvorteile oder überwiegen die Nachteile?
In der notariellen Beratungspraxis spielte die Gütergemeinschaft in landwirtschaftlichen Ehen früher zum Teil eine erhebliche Rolle, es wurde hierzu häufig geraten. Es stellt sich die Frage, ob diese Gestaltung aktuell noch empfehlenswert ist, welche Vorteile sie bietet oder ob die Nachteile überwiegen. Dies klärt der Vortrag im Allgemeinen und aus der Praxiserfahrung des Referenten Referent: |
| 15:30 Uhr bis 16:15 Uhr: 45 Minuten | Auseinandersetzung landwirtschaftlicher Gesellschaften bürgerlichen Rechts/ von Ehegatten-GbR
Gesellschaften bürgerlichen Rechts kommen in der Landwirtschaft sowohl als Außen- Gesellschaften als auch als Innen-Gesellschaften vor. Ihre streitige Auseinandersetzung wirft eine Vielzahl von Fragen auf, die systematisch unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung – auch zum Übergangsrecht und den Neuregelungen durch das MoPeG – dargestellt wird. Referentin: |
| 16:15 Uhr bis 17:00 Uhr: 45 Minuten | Fahrt mit dem Bus nach Wildbad 30 Minuten Rodelhütte auf dem Sonnenberg Peter-Liebig- Weg, 75323 Bad WildbadBei selbstgebackener Schwarzwälderkirschtorte und Kirschwasser |
| 17:00 Uhr bis 17:45: Uhr: 45 Minuten | Praxisfall: Strafverfahren wegen der Luchstötungen im Bayerischen Wald, Vorwurf des Vergehens nach dem Artenschutzgesetz.
Der Referent stellt einen Praxisfall vor, den er in der Berufungsinstanz vertreten hat. Der Fall hat bundesweit medial Beachtung gefunden und ist von besonderem Interesse, weil durch die Begleitung des Falls seitens diverser Tierschutzverbände aufgezeigt werden kann, wie hier systematisch vorgegangen wird, angefangen von investigativen Privatermittlungsmaßnahmen bis hin zur Zahlung erheblicher Zeugengelder, die gestaffelt wurden nach Aussagen, die zur Anklageerhebung führen und nochmal eine Prämie bei Verurteilung ausgewiesen haben. Ebenso wirft der Fall interessante Schlaglichter auf die Finanzierung von Luchsmonitoringverfahren mit öffentlichen Mitteln und die Verbindung zwischen spektakulären in den Medien aufgebrachten Luchstötungsfällen mit der Neuwerbung öffentlicher Mittel für weitere Luchsmonitoringverfahren. Referent: Rechtsanwalt Bernhard Seuß, Wirtschaftsmediator CVM, Seuß Rechtsanwälte in Plattling Anschließend (Rahmenprogramm): Exkursion zum Baumwipfelpfad |
| 18:45 Uhr bis 19:15 Uhr | Fahrt zurück zum Hotel |
| 19:15 Uhr | Mitgliederversammlung |
| 20:00 Uhr | Abendessen |
Freitag, 29.08.2025 zweiter Tagungstag*
| Uhrzeit | Programm |
|---|---|
| 8:45 Uhr bis 10:15 Uhr: 90 Minuten | „Aktuelle Stunde“: Ausgewählte Leitsätze im Agrarrecht
U.a. in der Rdl oder in der AuR wurden im Berichtszeitraum agrarrechtlich bedeutsame Entscheidungen veröffentlicht. In diesem Format stellen die Referenten eine Auswahl kurz vor und ordnen sie rechtlich ein. Wir wollen damit erreichen, dass Teilnehmer/innen unserer Tagung auch über agrarrechtlich relevante Entwicklungen in der Rechtsprechung informiert werden, die nicht Gegenstand eines gesonderten Vortrags sind. Referenten: Jürgen Linhart, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht und Fachanwalt für Agrarrecht Kanzlei Dr. Briza Linhart & Kollegen, Straubing |
| 10:15 Uhr bis 11:00 Uhr: 45 Minuten | Bauturbo und Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen
Der „Bauturbo“ eröffnet neue Möglichkeiten für die Wohnraumschaffung – auch an Ortsrändern und auf siedlungsnahen Außenbereichsflächen. Mit dem neuen § 246e BauGB können Baubehörden Wohnbauvorhaben künftig auch auf bestimmten Flächen im Außenbereich, die eigentlich eine Planaussage als Fläche für die Landwirtschaft haben, deutlich einfacher, ohne dass Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) dafür geändert werden müssen. Wenn eine Abweichung für Vorhaben im Außenbereich oder eine Abweichung von Bebauungsplänen nach überschlägiger Prüfung voraussichtlich keine zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen habt, auch ohne UVP und mit ersetzter Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Abs.2 BauGB. Der Landwirt, der an den Zulassungsverfahren nicht zwingend zu beteiligen ist, erfährt davon erst, wenn auf seiner Nachbarfläche der Bauzaun aufgestellt wird. Das Referat soll die Rechtslage und die negativen und positiven Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen in Siedlungsnähe beleuchten. Referentin: |
| 11:00 Uhr bis 11:15 Uhr: 15 Minuten | Pause |
| 11:15 Uhr bis 12:45 Uhr: 90 Minuten | Ausgewählte Rechtsfragen rund um Übergabeverträge in der Landwirtschaft
Bauernhöfe und Agrarbetriebe werden in aller Regel nicht vererbt, sondern bereits zu Lebzeiten des Eigentürmers/ der Eigentümerin durch einen Übergabevertrag übertragen. Das Referat behandelt ausgewählte Rechtsfragen. Referent: |
| 12:45 Uhr bis 13:45 Uhr: 60 Minuten | Naturschutzrechtliche Kompensation durch Gehölze mit Vorstellung des Leitfadens der Baumland-Kampagne
Referenten: Frau Katherina Cziborra von der Baumland-Kampagne im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft |
| 13:45 Uhr bis 14:30 Uhr: 45 Minuten | Mittagessen |
| 14:30 Uhr bis 15:15 Uhr: 45 Minuten | Tierarztgebühren und Tierschutz – ein Spannungsfeld?
Durch die GOT-Novelle vom 22.11.2022 erhöhten sich die Tierarztgebühren drastisch. Von den Tierhalterverbänden werden Erhöhungen von teilweise 300% errechnet. Die Verordnung enthält außerdem unklare und merkwürdige Tatbestände, die selbst von der durch die Preissteigerung begünstigten Tierärzteschaft nicht nachvollzogen werden können. Diese wird jedoch von ihren aufsichtführenden Tierärztekammern zur Einhaltung der Verordnung unter Androhung berufsgerichtlicher Maßnahmen gezwungen. Die Kostensteigerung führt zu einer Zurückhaltung der Tierhalter bei der Beauftragung von Tierärzten. Dies kann dem Tierwohl abträglich sein und Konflikte mit dem TierSchG provozieren. Der Vortrag soll die Problemfelder aufzeigen und juristisch bewerten Referent: |
| 15:15 Uhr bis 16:15 Uhr: 60 Minuten | Genehmigungsverfahren im landwirtschaftlichen Bereich in Zeiten von KI
Themen des Vortrags sind die Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen der KI-Nutzung in der Verwaltung sowie die möglichen Auswirkungen auf die antragstellenden Landwirte und Landwirtinnen (z.B. Effizienzgewinne, Beschleunigungspotenziale). Geplante Neuerungen zu Genehmigungsverfahren werden deutlich spürbarer Auswirkungen haben. Die Referentin gibt einen Überblick. Referentin: |
| 16:15 Uhr bis 16:30 Uhr 15 Minuten | Pause |
| 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr: 60 Minuten | Der Schutz landwirtschaftlicher Betriebe durch Behindertentestament oder Pflichtteilsverzicht
Haben Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe schwer- oder schwerstbehinderte Kinder, die der Pflege der Eltern bedürfen und für deren Vita eine spätere Heimunterbringung absehbar ist, so stellt sich die Frage, wie das Vermögen vor dem späteren Zugriff der Sozialversicherungsträger durch erbrechtliche Gestaltungen geschützt werden kann. Dies wirft das Thema der Behindertentestamente auf, die differenzierte Gestaltungsmöglichkeiten bieten. In der Praxis müssen jedoch diese Gestaltungen gelebt werden, meist durch über Jahrzehnte andauernde Testamentsvollstreckung mit der Folge erheblicher administrativer und auch emotionaler Belastungen für den Testamentsvollstrecker, der meist aus dem Kreis der Miterben stammt. Gerade bei aktiven landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen sich der Pflichtteil nach dem Ertragswert berechnen würde, bietet sich die Möglichkeit, zu Lebzeiten einen Pflichtteilsverzicht des schwerund schwerstbehinderten Kindes herbeizuführen und als Gegenleistung den fiktiven Pflichtteil zu bezahlen, der sich aus dem Ertragswert des Betriebes ergibt. Für diesen Fall verfügt dann das Kind über eigenes Vermögen, das es wiederum für seinen Unterhalt sukzessive einsetzen kann. Diese Gestaltungsvariante bedarf beim minderjährigen und auch beim erwachsenen betreuten Kind des Betriebsinhabers der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Der Referent zeigt anhand zweier Praxisbeispiele, wie diese Gestaltung gelingen kann und wie sich die finanzielle Belastung durch die Auszahlung des fiktiven Pflichtteils dadurch relativiert, dass der Verzichtende dann für seinen eigenen Unterhalt sorgen kann. Referent: |
| 17:30 Uhr bis 18:15 Uhr: 45 Minuten | Umsetzung Entgelt-Transparenz-Richtlinie bei Erntehelfern
Die Entgelttransparenzrichtlinie hätte zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden sollen, doch auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz können sich Landwirte als Arbeitgeber bereits heute auf das vorbereiten, was gelten wird (Stellen-Grading, Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche der Arbeitskräfte). Dies umso mehr, als die Richtlinie nicht nur eine arbeitsrechtliche Dimension aufweist, sondern auch Risiken bei Sozialversicherungsprüfungen und für die Landwirte persönlich mit sich bringen kann. Neben rechtlichen Aspekten birgt die Richtlinie auch Zündstoff für das Betriebsklima auf den Höfen. Referent: |
Mit dem Tagungshotel, dem Schwarzwald Panorama Hotel, 76332 Bad Herrenalb, Rehteichweg 22, Telefon +49 (0)7083/ 927-481; campus@schwarzwald-panorama.com, haben wir ein Zimmerkontingent vereinbart. Es umfasst Doppelzimmer zur Einzelnutzung zwischen 145,- und 165,- Euro pro Nacht.
Bitte buchen Sie Ihr Zimmer dort selbst. Das Zimmerkontingent ist bis zum 29. Juli 2026 vereinbart.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte:
Rechtsanwältin Edith Kindermann
E-Mail: info@e-kindermann.de
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht im DAV
Tagungsbeitrag
525,00 € für Mitglieder der Arge Agrarrecht
575,00 € für Nichtmitglieder der Arge Agrarrecht
330,00 € für Studenten
Fortbildungsbescheinigung gem. § FAO: 15 Stunden
Im Seminarbeitrag sind enthalten:
Tagungsunterlagen (abrufbar unter www.Arge-Agrarrecht.de), Mittagessen am 27.08.2026 und 28.08.2026, Abendessen am 26.08.2026 und 27.08.2025, Verpflegung in den Pausen, Busfahrt Die Verpflegung und das Rahmenprogramm sind auch für die Mitglieder der Arge kostenlos, die nicht an der Tagung teilnehmen. Es findet während der Abendveranstaltungen ein vom Vorstand begleiteter fachlicher Austausch statt, insbesondere stehen ausgewählte Referenten noch für vertiefende/ ergänzende Fragen zur Verfügung.
Änderungen im Tagungsprogramm bleiben vorbehalten.
* Wichtiger Hinweis: Die Anwesenheit für den Freitagnachmittag wird in zwei Listen nachgewiesen. Der erste Block endet um 16:15 Uhr und der zweite Block endet um 18:15 Uhr. Wer einen Nachweis für den kompletten Freitagnachmittag benötigt, muss seine Anwesenheit in beiden Blöcken nachweisen.


