10. Jahrestagung 2018

Liebe Freunde und Freundinnen des Agrarrechts

6. und  7. September 2018 · Templin/Uckermark

Die Jahrestagung findet statt im Hotel Döllnsee-Schorfheide, Döllnkrug 2, 17268 Templin. Das Hotel liegt – nur eine Stunde nordöstlich von Berlin – direkt am Döllnsee mit wunderbarem Blick über den See und auf die Wälder des Biosphärenreservates Schorfheide/Chorin..

Programm

Mittwoch, 19.08.2015 Anreisetag

Uhrzeit Programm
ab 16:00 Uhr Fahrradtour durch die Region mit Leihfahrrädern des Hotels (Treffen an der Rezeption des Hotels)
Pausen bei Speis und Trank
Strecke ca. 10 bis 15 Kilometer
ab 19:30 norddeutscher Begrüßungsabend (Anmeldung erforderlich, siehe Anmeldeformular)
Skybar im Hotel Neptun mit Abendessen
(Essen im Tagungspreis inbegriffen, Getränke müssen selbst bezahlt werden)

Donnerstag, 20.08.2015  – erster Tagungstag – Agrarverwaltungsrechtlicher Schwerpunkt

Uhrzeit Programm
9:00 – 9:15 Uhr Begrüßung durch die erste Vorsitzende
9:15 – 10:30 Uhr Milchquote: Nachruf und aktuelle Superabgabe
Mechtild Düsing, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungs-, Erb,- und Agrarrecht
Dr. Dirk Schuhmacher, Fachanwalt für Agrarrecht, Münster
Dr. Christian Busse, Regierungsdirektor im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bonn
10.00 – 11.30 Uhr Energetischer Wind im Forst
Referentin: RAin Dr. Jutta Engbers, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Inhalt: Windenergie im Forst befindet sich im Aufwind, doch ist bei der Realisie-rung im Wald neben den Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft auf die waldrechtlichen Belange, den Brandschutz und den Wald als solchem zu achten. Das BImSchG, das BWaldG sowie die jeweiligen Landeswaldgesetze bilden den Hinter-grund dieses Vortrags, der sich auf die „Anströmbedingungen“, also die planungs-rechtlichen Grundlagen in den unterschiedlichen Bundesländern ebenso bezieht, wie auf die Genehmigungspraxis und effektive Umsetzungsstrategien eingehen wird.
11.30 – 11.45 Uhr Pause
11.45 – 13.15 Uhr Land- und Forstwirtschaft in Natura 2000-Gebieten. Einschränkungen, Gestaltungsspielräume, Rechtsschutz, Entschädigung 
Referent: RA Dr. Stefan Wagner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Inhalt: Die Land- und Forstwirtschaft unterliegt in FFH- und Vogelschutzgebieten gesetzlich vorgezeichneten Beschränkungen, die in den dort geltenden Grundschutz- oder Schutzgebietsverordnungen sowie zunehmend durch fachliche Vorgaben der Managementpläne konkretisiert werden. In dem Vortrag soll dargelegt werden, wie weit diese Einschränkungen in der Praxis reichen können, welche Möglichkeiten der aktiven Mitgestaltung durch die betroffenen Landwirte und Waldbesitzer insbe-sondere bei der Aufstellung der Managementpläne bestehen, an welcher Stelle in den Umsetzungsverfahren Rechtsschutz möglich ist, und ob es erfolgversprechende Wege zu Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen gibt.
13.15 – 14.15 Uhr Mittagessen
Block 2
14.15 – 15.45 Uhr
Die Vererbung und Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe nach Einstellung der aktiven Bewirtschaftung – Eine Herausforderung für die Praxis
Referent: RA Dr. Jobst-Ulrich Lange, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Inhalt: Der Vortrag deckt das Landguterbrecht des BGB, das GrdstVG und die nord-westdeutsche Höfe ab.
15.45 – 16.00 Uhr Pause
16.00 – 17.00 Uhr Dauergrünland und Ackerstatus
Referent: RA Dr. Dirk Schuhmacher, Fachanwalt für Agrarrecht Inhalt: Rechtsprobleme bei Kauf und Pachtverträgen
17.00 – 18.00 Uhr Ausgleichsansprüche am Ende des Pachtverhältnisses
Referentin: RAin Mandy Rüttershoff-Hahn
Inhalt: gesetzliche Grundlagen/ Abgrenzung § 590 b und § 591 BGB; Rechtspre-chungsübersicht; speziell: Ackerstatus; Verjährungsfragen bei Pächter-/ Verpächter-wechsel; sinnvolle Vertragsgestaltung
18.00 Uhr
18.15 – 19.15 Uhr
Fahrt in den Wald (Praxisexkursion): Historische und aktuelle Bedeutung der Schorfheide als Forstwirtschaft
einschließlich Besichtigung von Bäumen, die den rechtlichen Status als Naturdenk-mal (wie z. B. Silkebuche) besitzen.
Referent: Andr eas Dehlan
Inhalt: Anhand von praktischen Beispielen wird die rechtliche Einordnung von Bäu-men als Naturdenkmale erläutert.
Ab 20.00 Uhr Abendessen in der Bibliothek


Freitag 07.09.2018

Uhrzeit Programm
8:45 bis 9:30 Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht des DAV
Block 3
09.00 – 10.30 Uhr
Jagdwertminderung/Jagdpachtminderungen infolge Inanspruchnahme von Jagdbezirken durch Baumaßnahmen
Referent: SV Alois Burger
Inhalt: Bejagungsverbote, Verlust bejagbarer Fläche infolge von Straßenbaumaßnah-men, Störungen durch Windkraft, Photovoltaik etc.
10:30 bis 10:45 Uhr Pause
10.45 – 12.15 Uhr Bietet das Recht eine wirksame Handhabe zur Vorsorge gegen Insekten/Bienensterben? 
Referenten: Diplombiologe Rolf Witt/RA Tammo Gräper, Fachanwalt für Agrar-recht u. Familienrecht
12.15 – 13.15 Uhr Rechtsprobleme bei Kontokorrentkrediten im Landhandel aus Sicht des Landwirts
Referent: RA Caspar Lücke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Inhalt: Insolvenzrisiko – Vertragsklauseln, insbes. Vereinbarung eines qualifizierten Nachrangs – Einlagenerlaubnis mit Formulierungsbeispielen
13.15 – 14.15 Uhr Mittagessen
Block 4
14.15 – 15.45 Uhr
Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens bei Landwirten
Referentin: RAinuNin Dagmar Dehne LL.M., Fachanwältin für Familienrecht u. Steuerrecht
Inhalt: Angesichts stetig steigender Zahlen von Trennungen und Scheidungen trifft die Problematik über den zu zahlenden Unterhalt mehr und mehr auch Landwirte. Die Frage, nach welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist, hängt entscheidend davon ab, welches Einkommen bei der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt wird. Bei Beteiligung von Selbstständigen im Unterhaltsverhältnis – speziell auch bei Land-wirten – sind Besonderheiten zu beachten, die unter Zugrundelegung der sonstigen Rechtsprechung zur Unterhaltsberechnung in diesem Vortrag erörtert werden.
15.45 – 16.00 Uhr Pause
16.00 – 17.00 Uhr Die Ehegatten-Innen-GbR in der Landwirtschaft
Referentin: RAinuNin Edith Kindermann, Fachanwältin für Familienrecht
Inhalt: Voraussetzungen für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft mit Blick auf den jeweiligen Güterstand; Abgrenzung bei Begründung derselben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Rechtsfolgen, insbesondere beim Scheitern der Ehe; Fallbeispiele
Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen

Samstag 08.09.2018

Jagd in der Schorfheide
Christian Halm beabsichtigt am Samstagvormittag in der Nähe des Tagungshotels zu jagen. Wer Interesse hat sich anzuschließen, kann sich direkt mit ihm in Verbindung setzen. Eine vorherige Anmeldung für diese private Veranstaltung ist zwingend erforderlich (s. Anmeldeformulare).
Seit über 700 Jahren wird die Tradition der Jagd in der Schorfheide gepflegt. Auch heute noch zieht das ehemals herrschaftliche Jagdgebiet Jäger in seinen Bann. Die guten Wildbe-stände, die Ruhe und Abgeschiedenheit der Wälder sind über Deutschlands Grenzen hinaus bekannt. Rot-, Reh- und Damwild sowie Schwarz- und auch Muffelwild sind in den Wäldern der Schorfheide beheimatet. Die Schorfheide liegt in Europas größtem zusammenhängendem Waldgebiet.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte:
Rechtsanwalt Tammo Gräper
Tel.:04401-5081
Rechtsanwältin Christiane Graß
Tel:0228-6205804

Tagungsbeitrag
320,00 € (für Mitglieder der Arge Agrarrecht)
420,00 € (für Nichtmitglieder der Arge Agrarrecht)
100,00 € (für Studenten)
Bei einer Anmeldung bis zum 01.06.2018 reduziert sich der Teilnehmerbetrag
für Mitglieder der ARGE Agrarrecht auf 300,00 €
für Nichtmitglieder auf 400,00 €

Fortbildungsbescheinigung gem. § FAO: 15 Stunden
Im Seminarbeitrag sind enthalten: zwei Mittag- und ein Abendessen, Pausendrinks und Verpflegung
Ferner würden wir uns freuen, Sie am 05.09.2018 in familiärer Atmosphäre auf unserem Begrüßungs-abend bei einem gemeinsamen Abendessen begrüßen zu dürfen. Wie es Tradition ist, bereiten wir für alle Anreisenden ein Barbecue mit verschiedenen Salaten und Dessert vor.

Das Tagungshotel:
Hotel Döllnsee-Schorfheide
OT Groß Dölln, Döllnkrug 2 · 17268 Templin
Tel.: 03 98 82/63-0 · Fax: 03 98 82/63-402 · info@doellnsee.de
Wir haben vom 05.09. – 07.09.2018 80 Komfort Einzelzimmer á 95,00 € pro Nacht reserviert. Die Nacht vom 05.09. – 06.09.2018 sind als Voranreisen geblockt. Wichtig ist, dass diese Zimmer bis 15.07.2018 abgerufen werden, da diese sonst wieder in den freien Verkauf zurück gehen.
Eine Verlängerung des Aufenthaltes über Freitag hinaus muss individuell erfolgen. Hierfür ist kein Kontin-gent vorgesehen.
Die Buchung der Zimmer erfolgt durch die Teilnehmer direkt über das Hotel.
Mehr Informationen zum Hotel finden Sie hier: www.doellnsee.de
Anreise
Die verschiedenen Möglichkeiten der Anreise stehen auf der homepage des Hotels.

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