12. Jahrestagung 2020
Liebe Freunde und Freundinnen des Agrarrechts
wir können Ihnen die gute Nachricht überbringen, dass die Tagung in Weimar stattfinden wird. Nach Rücksprache mit dem Hotel steht fest, dass dieses die Corona-bedingten Auflagen einhalten kann. Angesichts der Unsicherheiten in der Vergangenheit ist uns das Hotel auch entgegengekommen und hat die Buchungsfrist für die Zimmer bis zum 17. Juni 2020 verlängert. Die Stornierungsfrist ist nach wie vor festgelegt auf 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Sollte wider Erwarten aus Pandemiegründen doch noch eine Absage der Veranstaltung erfolgen müssen, werden selbstverständlich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Wir gehen jedoch zuversichtlich davon aus, dass wir zusammen mit Ihnen unter der Schirmherrschaft von Goethe eine schöne Tagung haben werden! Anbei überreichen wir Ihnen unser Tagungsprogramm sowie die aktuellen Anmeldeformulare.
Auf Wiedersehen in Weimar!
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Mechtild Düsing | Ihr Dr. Christian Halm | Ihr Tammo Gräper
Programm
26.08.2020 Anreisetag
Uhrzeit | Programm |
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ab 16:30 | Stadtführung durch Weimar- ca. 2 Stunden- Treffpunkt vor dem Hotel |
ab 19:30 | Begrüßungsabend (Anmeldung erforderlich, siehe Anmeldeformular)
Hotel Elephant mit Abendessen (auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke als Selbstzahler) |
27.08.2020 erster Tagungstag- Donnerstag
Uhrzeit | Programm |
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8:45 bis 9:00 | Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Mechtild Düsing |
9:00 bis 10:00 | Aktuelles Landpachtrecht In Deutschland sind fast 2/3 der Agrarflächen gepachtet. Das Landpachtrecht bildet damit einen Schwerpunkt in der anwaltlichen Beratung. Der Vortrag stellt die neueste Rechtsprechung in diesem Bereich vor.Referentin: Constanze Nehls, Fachanwältin für Agrarrecht und für Arbeitsrecht, Berlin |
10:05 bis 11:05 | Die Euthanasie von Tieren aus wirtschaftlichen Gründen (K)ein vernünftiger Grund im Sinne des TierSchG?Referent: Prof.Dr. Peter Kunzmann, Professor für Ethik in der Tiermedizin an der Tierärztlichen Hochschule Hannover |
11:05 bis 11:25 | Pause |
11:25 bis 12:25 | Die Neuordnung der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Grundsteuer ab 2025 Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber neue Regeln für die Bewertung und die Besteuerung des landwirtschaftlichen Vermögens und des Grundbesitzes beschlossen. Diese Regeln greifen ab 2025. Die bisherige Einheitsbewertung wird komplett abgeschafft und neue Regeln bestimmt. Der Referent stellt die Auswirkungen der neuen Bewertungsregeln für das landwirtschaftliche Vermögen und das Grundvermögen und die Auswirkungen auf die Grundsteuer A und B vor. Weiterhin wird er die Bestrebungen des Gesetzgebers zur Einführung einer Grundsteuer C – Baulandsteuer – skizzieren.Referent: Ralf Stephany, Steuerberater und Geschäftsführer der Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH –parta- Bonn |
12:30 bis 13:15 | Landwirtschaftliche Alterskasse: Folgeprobleme der Abschaffung der Hofabgabeklausel
Referentin: Jutta Sieverdingbeck-Lewers, Notarin und Fachanwältin für Agrarrecht und für Erbrecht, Münster |
13:15 bis 14:15 | Mittagessen |
14:15 bis 15:15 | Der EuGH zu Kettenverweisen im Strafrecht und neueste Rechtsprechung zum Vermögensabschöpfungsrecht Das Agrarstrafrecht zeichnet sich durch zahlreiche Blanketttatbestände mit Rückverweisungsklauseln aus. Obgleich das BVerfG dem Gesetzgeber in seiner Entscheidung zu § 10 Abs. 1, Abs. 3 RiFlEtikettG den Auftrag erteilt hat, Rückverweisungsklauseln im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zu beseitigen, wurde dieser bislang nicht tätig. Anders die Tatgerichte: Mit Beschluss vom 15. März 2017 legte das Landgericht Stade dem BVerfG ein Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 S. 1GG zur Entscheidung darüber vor, ob § 58 Abs. 3 Nr. 2 sowie § 62 Abs. 1Nr. 1 LFGB mit Art. 103 Abs. 2, 104 Abs. 1 S. 1 und 80 Abs. 1 S. 2 GG unvereinbar und daher nichtig sind. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des BVerfG steht noch aus. Es geht um die Frage, ob Vorschriften mit Rückverweisungs- und Entsprechungsklausel verfassungsgemäß sind. Mit der am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Reform des Vermögensabschöpfungsrechts muss sich die Strafverteidigung neuen Herausforderungen stellen. Bereits in jüngster Zeit sind zahlreiche Judikate insbesondere des BGH ergangen, die sich (auch und gerade) auf das Agrarrecht auswirken. Dies wird am Beispiel der sogenannten „Überladungsfälle“ und des unerlaubten Betreibens von Anlagen aufgezeigt.Referentin: Heide Sandkuhl, Fachanwältin für Strafrecht und für Verwaltungsrecht, Potsdam |
15:20 bis 16:20 | Auslaufen der EEG Förderung – Die Biogasanlage in der Ausschreibung Das EEG ist inzwischen 20 Jahre alt, so dass für die ersten Anlagen die gesetzliche Förderdauer bald ausläuft. Für Biogasanlagen besteht die Möglichkeit der Anschlussförderung im Ausschreibungsverfahren. Der Vortrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen sowie praktische Hinweise.Referent: Philipp Wernsmann, Fachanwalt für Agrarrecht, Ibbenbühren |
16:20 bis 16:50 | Pause |
16:50 bis 17:50 | Die Sicherung von Forderungen aus Verträgen über die Beherbergung und die Aufzucht von fremden Tieren im eigenen Betrieb
Referent: Kai Bemmann, Fachanwalt für Agrarrecht und für Medizinrecht, Verden (Aller) |
18:00 bis 19:30 | Landwirtschaft und Recht im Denken und Handeln von Goethe und Einsiedel
Referent: Veit Noll, Fachanwalt für Familienrecht und Autor verschiedener Werke zur Weimarer Klassik („Goethe im Wahnsinn der Liebe“), Salzwedel |
Ab 20:00 | Abendessen im Hotel Essen auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke Selbstzahler |
Rückfragen bitte an: Mechtild Düsing, Münster
28.08.2020 zweiter Tagungstag-Freitag Goethes Geburtstag
Uhrzeit | Programm |
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8:45 bis 9:30 | Mitgliederversammlung Tagesordnung auf unserer Internetpräsenz |
9:30 bis 10:30 | Erleichtertes Bauen im Außenbereich Landwirtschaftliche Gebäude sollen weitergehend zu Wohnzwecken und zu gewerblichen Zwecken umgenutzt und Stallungen unter Tierwohlaspekten leichter geändert werden können als bisher. Das Referat beschreibt den gesetzgeberischen Sachstand.Referent: Prof. Dr. Hendrik Schoen, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Münster |
10:35 bis 11:35 | Rechtsschutz im Umwelt- und Planungsrecht
Referentin: Dr. Petra Kauch, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Agrarrecht, Lüdinghausen |
11:35 bis 12:00 | Pause |
12:00 bis 13:00 | Flächenpools und Ökokonten in der gesetzlichen Eingriffsregelung – Praxisbeispiele der Umsetzung aus den verschiedenen Bundesländern
Referentin: Anne Schöps, Vorsitzende des Bundesverbandes der Flächenagenturen in Deutschland e.V, Berlin |
13:00 bis 14:00 | Mittagessen |
14:00 bis 15:00 | Das Vorkaufsrecht im Wasser- und Naturschutzrecht in der Praxis und sein Verhältnis zum Grundstücksverkehrsgesetz Die gesetzlichen Vorkaufsrechte im Wasser- und Naturschutzrecht gewinnen in der Landwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und ihre Abgrenzung zum Grundstücksverkehrsgesetz sollen praxisbezogen beleuchtet werden.Referent: Rechtsanwalt Dr. Hansjörg Melchinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Karlsruhe |
15:05 bis 16:05 | Grundstücksverkehrsrecht Aktuelle Rechtsprechung und Tipps zur VertragsgestaltungReferent: Dr. Dirk Schuhmacher, Fachanwalt für Agrarrecht, Münster |
16:05 bis 16:30 | Pause |
16:30 bis 17:30 | quo vadis Wolf Beleuchtet wird die aktuelle politische Diskussion und Maßnahmen des Gesetzgebers zu den Themen Herdenschutz, Entschädigung, Abschussgenehmigungen und „wolfsfreie Zonen“ im artenschutzrechtlichen KontextReferent: Klaus Böhm (angefragt), Stellvertretender Referatsleiter in Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz |
17:35 bis 18:35 | Der landwirtschaftliche Straßenverkehr Für Landwirtschaftsbetriebe gilt teilweise ein spezifisches Straßenverkehrsrecht. Der Vortrag beinhaltet u. a. die Themen Fahrerlaubnis, Zulassungspflicht landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Ladungssicherung.Referenten: Constanze Nehls , Fachanwältin für Agrarrecht und für Arbeitsrecht, Berlin und Mathias Hermann, Moderator beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. |
18:35 | Schlussworte der 1. Vorsitzenden Mechtild Düsing |
Ende der Tagung |