8. Jahrestagung 2016

Liebe Freunde und Freundinnen des Agrarrechts

im Namen der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht möchten wir Sie herzlich zu unserer diesjährigen Jahrestagung – wiederum in neuer Umgebung – einladen. Dieses Mal tagen wir mitten in Weinbergen im Leinsweiler Hof. Den Auftakt unserer Tagung bildet eine Wanderung durch Weinberge mit anschließendem Begrüßungsempfang am 31.08.2016. Das hochaktuelle und interessante Tagungsprogramm beginnt dann am 01.09.2016 und endet am Freitag, den 02.09.2016. Am folgenden Samstag, den 03.09.2016 haben wir noch die Möglichkeit, uns von Herrn Prof. Dr. Reinhard Töpfer, vom Institut für Rebenzüchtung, Geilweilerhof, durch sein Institut für Rebenzüchtung führen zu lassen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Mechtild Düsing und Christian Halm

vom 28.08. bis 30.08.2019  Hotel Am Badersee, Zugspitzdorf Grainau

Programm

31.08.2016 (Mittwoch):

Uhrzeit Programm
15.30 – 18.00 Wanderung durch die Weinberge mit Weinprobe
(vorherigen Anmeldung erforderlich).
Ab 19.30 Begrüßungsabend

01.09.2016 (Donnerstag):

Uhrzeit Programm
08.45 – 09.00 Begrüßung durch die Vorsitzende
09.00 – 10.00 Thema: Die Grundzüge des EU- und des deutschen Weinrechts mit aktueller Rechtsprechung
Referent: Assessor Achim Blau, Deutscher Weinbauverband e.V., Bonn
Inhalt: Der Vortrag stellt die Grundzüge des EU- und des deutschen Weinrechts dar und beschäftigt sich mit der aktuellen Rechtsprechung.
10.05 – 11.05 Thema: Landpachtrecht und das Problem „Schriftformerfordernis“
Referent: RA Andreas Dehne, Elze
Inhalt: Eine Vielzahl von Landpachtverträgen verstoßen gegen das Schriftformerfordernis. Die Folge ist, dass scheinbar
langfristig gesicherte Flächen mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet werden können. In dem Vortrag
werde die typischen Fehler aufgezeigt, deren Kenntnis sowohl bei der Beratung beim Abschluss von Landpachtverträge erforderlich ist wie auch bei der Beratung, ob ein Pachtvertrag vorzeitig beendet werden kann.
11.05 – 11.25 Pause
11.25 – 12.25 Thema: Rechtliche Aspekte der Beregnung
Referent: Godehard Hennies, Geschäftsführer des
Wasserverbandstag e.V., Hannover
Inhalt: Allein in Gemüseanbaugebiet Vorderpfalz wurden 2015 19 Millionen Kubikmeter Wasser auf 13.500 ha LN von 600 Abnehmern gepumpt. Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, welche rechtlichen Probleme bei der landwirtschaftlichen Bewässerung auftreten können und wie diese zu lösen sind.
12.30 – 13.15 Thema: Folgen der EuGH-Rechtsprechung zur Reichweite der verbrauchsgüterkaufrechtlichen Beweislastumkehrregel für den Handel mit Vieh und Nebenprodukten
Referent: RA Kai Bemmann, Verden
Inhalt: Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die Rechtsprechung der EuGH die Diskussion um die Beweislast bei Mängeln im Viehkauf beendet oder welche neuen Fragen sich künftig stellen.
13.15 – 14.00 Mittagspause
14.00 – 15.00 Thema: Bioaerosole in Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen
Referent: RA Uwe Giesemann, Oldenburg
Inhalt: Bioaerosole wurden von der Politik und der Nachbarschaft als Argument zur Verhinderung neuer
Stallbauten entdeckt. Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, wie der Landwirt als Bauherr mit dem Thema umgeht und wie wirtschaftliche Fragen bei dem technischen Fortschritt berücksichtigt werden müssen.
15.00 – 15.15 Pause
15.15 – 16.45 Thema: Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Naturschutzmaßnahmen – Ökonomische Bewertung der Verluste
an Fläche, Einkommen, Vermögen und Beleihungswert
Referent: Prof. Dr. Albrecht Mährlein, Fachhochschule Kiel, Fachbereich Agrarwirtschaft, Osterrönfeld
Inhalt: Das massenweise Ausweisen von Naturschutzgebieten auf Druck der EU führt zu einem Wertverlust zu Lasten des
Grundstückseigentümers. Wie berechnet sich der Schaden und wann ist die Grenze der Sozialbindung des Eigentums überschritten?
16.50 – 18.05 Thema: Kosten- und Gebührenrecht im Landwirtschaftsrecht
Referent: RAinuNin Edith Kindermann, Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltsverein, Bremen
Inhalt: Die Referentin wird in anschaulicher Weise die aktuellen Fragen zur Kosten- und Gebührenrecht in Landwirtschaftssachen darstellen und für die anwaltschaftliche Praxis wichtige Hinweise zur Abrechnungsfragen geben.
18.15 – 19.00 Mitgliederversammlung
Ab 20.00 Abendessen mit kleinen Anekdoten zum Thema Wein zwischen den Gängen

02.09.2016 (Freitag):

Uhrzeit Programm
09.00 – 10.30 Thema: Die Haftung des Futtermittelproduzenten und -händlers
Referent: RAin Saskia Soravia, Hamburg
Inhalt: Mängel im Futtermittel sind immer wieder Anlass zu Haftungsprozessen mit zum Teil erheblichen
Streitwerten. Wann haftet der Futtermittelhändler, wann der Zwischenhändler, wann der Landwirt und wie weit reicht die Haftung?
10-30 – 10.45 Pause
10.45 – 12.15 Thema: Das Recht der Sortenzüchtung bei Reben
Referent: Prof. Dr. Reinhard Töpfer, Institut für Rebenzüchtung Geilweilerhof
Inhalt: Beschrieben werden die Eckpunkte der Züchtung, um anschließend das Thema Sortenschutzanmeldung und Pflanzgutbereitstellung aus dem Blickwinkel des Sortenschutzgesetzes sowie der Rebpflanzgutverordnung zu beleuchten.
12.15 – 13.00 Mittagspause
13.00 – 14.00 Thema: Einwendungen im Planfeststellungsverfahren
Referent: RiOVG Hartmut Müller-Rentschler, Koblenz
Inhalt: Die Einwendungen im Planfeststellungsverfahren entscheiden über den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens. Je früher der Mandant anwaltschaftlich vertreten ist, desto höher sind seine Erfolgschancen. Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Einwendungen sinnvoll sind und welche Themen in einem späteren Klageverfahren unberücksichtigt bleiben.
14.05 – 15.05 Thema: GAP Reform und aktuelle Probleme
Referent: RA Dr. Frank Schulze, Münster
Inhalt: Die GAP-Reform stellt die Landwirte vor aktuelle Probleme die kurzfristig in neue Rechtsstreitigkeiten münden werden. Die aktuellen Tendenzen werden vorgestellt und diskutiert.
15.05 – 15.15 Pause
15.15 – 16.30 Thema: Allgemeine Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der
Sonderregeln der Höfeordnung und des Landgutrechtes
Referent: RA Dr. Henning Wolter, Hamm
Inhalt: Inhalt des Referats ist die Frage, ob es rechtliche Voraussetzungen gibt, die vorab und in jedem Fall gegeben seien müssen, damit man überhaupt zu der Anwendung der Sonderregeln der Höfeordnung bzw. des Landgutrechts kommt, die bildlich ausgedrückt vor der Klammer stehen, in der dann die gesetzlichen Reglungen im Einzelnen behandelt werden. Dies wird behandelt anhand der Entscheidung des BGH von 25.04.2014, Az: BLw 6/13 (RdL 2014, 219) und vom 26.06.2014, Az: V ZB 1/12 (RdL 2014, 308), sowie des OLG Hamm vom 30.01.2014, Az: 10 U 80/12 (RdL 2014, 276).
16.35 – 17.50 Thema: Die Verfassungswidrigkeit von agrarspezifischen strafrechtlichen
Nebengesetzen am Beispiel des Rindfleischetikettierungsgesetzes
Referent: RA Dr. Heide Sandkuhl, Potsdam
Inhalt: Die Ausweitung des Strafrechts spiegelt sich u. a. in den agrarspezifischen strafrechtlichen Nebengesetzen wider und
macht exemplarisch deutlich, dass der Gesetzgeber sowohl das ultima-ratio-Prinzip als auch das Bestimmtheitsgebot jahrzehntelang missachtet hat. Am Beispiel des Rindfleischetikettierungsesetzes wird sich der Vortrag mit den Voraussetzungen und Grenzen befassen, die der Gesetzgeber in Strafsachen einzuhalten hat.
17.50 Verteilung des Teilnahmenachweises über 15 Stunden
Ab 19.00 Uhr Besuch der Kerwe in Nachbarort Ilbesheim (2,6 km Fußweg durch die
Wingerts).

03.09.2016 (Samstag):

10.00 – 12.00 Führung durch das Institut für Rebenzüchtung
Leitung: Prof. Dr. Reinhard Töpfer, Institut für Rebenzüchtung Geilweilerhof

Tagungsbeitrag
320,00 € (für Mitglieder der Arge Agrarrecht)
420,00 € (für Nichtmitglieder der Arge Agrarrecht)
100,00 € (für Studenten)
Bei einer Anmeldung bis zum 01.05.2016 reduziert sich der Teilnehmerbetrag
für Mitglieder der ARGE Agrarrecht auf 300,00 €
für Nichtmitglieder auf 400,00 €

Weiteres Rahmenprogramm Samstag/Sonntag:
Hauenstein, Entfernung ca. 18 km, Fahrtzeit ca. 20 min (Deutsches
Schuhmuseum)
Wild- und Wanderpark Silz, Entfernung ca. 13 km, Fahrtzeit ca. 17 min
Schweigen-Rechtenbach, Entfernung ca. 18,5 km, Fahrtzeit ca. 22 min
(„Deutsches Weintor“)
Westheim, Entfernung ca. 30 km, Fahrtzeit ca. 35 min (Draisinen-Bahn, die
selbst im Handbetrieb befahren werden kann)
Fischbach, Entfernung ca. 36 km, Fahrtzeit ca. 45 min (Biosphärenhaus mit
Baumwipfelpfad)
Chateau Fleckenstein (F), Entfernung ca. 32,5 km, Fahrtzeit ca. 45 min (von
der sehenswerten Ruine kann man zur deutschen Wegelnburg oberhalb
von Nothweiler wandern. Auf diesem Weg kommt man an den Burgruinen
Löwenstein und Hohenbourg vorbei).
Four á Chaux (F), Entfernung ca. 37 km, Fahrtzeit ca. 50 min (Es handelt
sich dabei um ein Artilleriewerk der französischen Maginot-Linie, mit
Besichtigungsmöglichkeit).
Bitche (F), Entfernung ca. 87 km, Fahrtzeit ca. 75 min (Diese Gemeinde wird
dominiert von einer riesigen Zitadelle, die im deutsch-französischen Krieg
1870/71 nicht eingenommen werden konnte.)
Slevogthof, Entfernung ca. 1,7 km, Gehzeit ca. 30 min
Burg Trifels, Entfernung ca. 5 km, Gehzeit ca. 60 min
Burg Madenburg, Entfernung ca. 3,2 km, Gehzeit ca. 45 min
Burg Landeck, Entfernung ca. 5,5 km, Gehzeit ca. 75 min; Dort gibt es einen
der besten Pflammkuchen in der Gegend
Göcklingen, Entfernung ca. 3,5 km, Gehzeit ca. 40 min Hier gibt es
hervorragende kleine Dorfbrauerei mitten im Weinbaugebiet
Heuchelheim, Entfernung ca. 5,7 km, Gehzeit ca. 75 min (nach Anmeldung
kann eine Weinprobe im Weingut Karl-Heinz u. Andreas Meier GbR
erfolgen).

Hotelbeschreibung: Leinsweiler Hof (www.leinsweilerhof.de):
In familiärer Atmosphäre mitten in den Weinbergen der Pfalz stehen den Teilnehmern alle 61 Zimmer des Leinsweilerhof zur Verfügung. Lassen Sie am Begrüßungsabend unter Kastanienbäumen auf der Terrasse den Blick über die Weinberge schweifen und genießen sie die lokalen pfälzer Spezialitäten.
In dem hellen und freundlichen Tagungsraum hören Sie hochkarätige Vorträge. Die Pausen können Sie direkt aus dem Tagungsraum auf die davor befindliche Terrasse gehen, auf der sich hinter einem kleinen Teich wiederum die Weinberge anschließen. In den Tagungspausen erhalten Sie neben Kaffe- und Tee auch Gebäck, Früchtejogurt, Kuchen und frisches Obst. Mittags wird ein Buffet angeboten, abends ein 3-Gänge Menu mit Auswahlmöglichkeit.

Hotel Leinsweiler Hof
Leinsweiler Hof 1
76829 Leinsweiler
Telefon: 06345-4090
Fax: 06345-3614
e-mail: info@leinsweilerhof.de
Hotelpreise (Mittwoch bis Freitag):
Die Zimmerpreise für die Arge pro Nacht incl. Frühstück sind wie folgt:
Standard: 85,00 €
Premium: 95,00 €
First Class: 115,00 €

Download Programm, Beitrag und Anmeldung

Einladung

Programm