11. Jahrestagung 2019
Liebe Freunde und Freundinnen des Agrarrechts
vom 28.08. bis 30.08.2019 Hotel Am Badersee, Zugspitzdorf Grainau
Programm
Mittwoch: 28.08.2019
Uhrzeit | Programm |
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Ab 19.30 | Begrüßungsabend Barbecue und gemeinsames Abendessen am Ufer des Badersees mit Blick in die Berge |
Donnerstag 29.08.2019
Uhrzeit | Programm |
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08.55 | Begrüßung durch die Vorsitzende Mechtild Düsing |
09.00 – 10.30 | Thema: Die Rechtsstellung des Ehegatten im Landwirtschaftserbrecht Inhalt: Dem Ehegatten und Lebenspartner eines Betriebsinhabers/einer Betriebsinhaberin kommt nicht nur im Alltag eine besondere Bedeutung zu. Oft ist er tragende Kraft und vielfach unbezahlte Hilfe im Betrieb. Der Vortrag befasst sich u.a. mit seiner Rechtsstellung und Absicherung bei Hof-/Betriebsübergabe und Erbfall.Referentin: RAin Christiane Grass, FA für Agrarrecht, Bonn |
10.30 – 11.30 | Thema: Realteilung von Erbengemeinschaften oder Grundstücksgemeinschaften in der Land- und Forstwirtschaft. Inhalt: Derzeit ist steuerrechtlich besonders interessant die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen Grundstücksgemeinschaften. Es geht hier um die Realteilung, die durch zwei Urteile des BFH im letzten Jahr und eine unveränderte Verwaltungsanweisung des BMF nichts an ihrer Aktualität eingebüßt hat. Im Beratungsalltag ist es eher schwierig, damit umzugehen.Referent: Steuerberater Ernst Gossert (ECOVIS BayLa-Union GmbH), München |
11.30 – 11.45 | Pause |
11.45 – 12.45 | Thema: Pflanzenschutzmittelrückstände in landwirtschaftlichen Erzeugnissen Inhalt: Zwei Drittel der Menschen halten Pflanzenschutzmittelrückstände in Nahrungsmitteln für illegal. Neben mangelndem Wissen über die staatliche Vorsorge zur Risikominimierung in der Ernährung ist die falsche Einschätzung akzeptabler Risiken ein Grund für den innerhalb der Gesellschaft festzustellenden Vertrauensverlust gegenüber öffentlichen Stellen. Antibiotikaresistenzen, Pflanzenschutzmittelrückstände, Mikroplastik und Glyphosat zählen zu den Themen, die die Verbraucher hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit am meisten beunruhigen. „Diese Aspekte haben jedoch mit der Gefährdung der Bevölkerung aber nichts zu tun“. Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Lebensmittelzusatzstoffe unterliegen einer strengeren Kontrolle als Spielzeug oder Kosmetika. Die Grenzwerte für Rückstände werden mit einem großen Abstand zur Schwelle angesetzt, in der sie für einen Menschen gesundheitsgefährdend wirken könnten. Für Produkte, die in größeren Mengen in den Verzehr gelangten, wie beispielsweise Weizen, lägen sie relativ betrachtet noch einmal niedriger. Labore sind heute ohne weiteres in der Lage, einen Zuckerwürfel im Starnberger See nachzuweisen. Kanzerogene Stoffe seien daher in so gut wie jedem Lebensmittel zu finden; deshalb müsse zwischen Gefahr und Risiko unterschieden werden. Dieses Spannungsfeld wird in dem Vortrag dargestellt und in den rechtlichen Rahmen gesetzt.Referent: Felix Ortgies, Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin |
12.45 – 13.45 | Mittagessen |
13.45 – 15.00 | Thema: Die Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern in Landwirtschaftlichen Unternehmen und Verbänden. Inhalt: Landwirtschaftliche Unternehmen und Verbände prägen die Landwirtschaft maßgebend. Viele Landwirte sind in Aufsichtsräten von Genossenschaften, in Vorständen von landwirtschaftlichen Organisationen (Bauernverband, Maschinenring, Prüfringe etc.) oder Geschäftsführer von juristischen Personen. Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit diese Personen im Haupts- und Ehrenamt haften.Referent: Caspar Lücke, Hannover |
15.00 – 16.30 | Thema: Richtiger Umgang mit den Berliner Vereinbarungen im Schadensfall Inhalt: Der Kartoffelhandel hat mit den Deutschen Kartoffelbedingungen Berliner Vereinbarung und den RICIP Geschäftsbedingungen für den europäischen Kartoffelhandel eigene Bedingungen, die in diesem Vortrag vorgestellt und erläutert werden.Referent: RA Dr. Tillmann Justitiar des Deutschen Kartoffelhandelsverbandes e. V. (DKHV) (Düsseldorf) |
16.30-16.45 | Pause |
16.45 – 18.15 | Thema: Denkmalschutz in der Landwirtschaft Inhalt: Der Denkmalschutz kann auf landwirtschaftlichen Betrieben die betriebliche Entwicklung erheblich beeinträchtigen. Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, wie und wann ein Denkmal entsteht und welche rechtlichen Möglichkeiten der Grundstückseigentümer hat.Referent: RA Bernhard Seuß, FA für Familienrecht, Platting, NN (Denkmalbehörde) |
18.15 – 18.30 | Fahrt zum Eibsee (ca. 3 km) |
18.30 – 19.30 | Vortrag in der Fläche (am Eibsee) mit Verköstigung durch den Vorstand Thema: Landwirtschaftliches Baurecht Inhalt: Landwirtschaft heißt sich weiterzuentwickeln, was unweigerlich auch mit baulichen Tätigkeiten zusammenhängt. Stallbau, Bau von Biogasanlagen, Güllebehältern, Fotovoltaikanlagen, Lagerhallen sowie gewerbliche Tierhaltung gem. § 35 IV BauGB etc. Der Vortrag zeigt, wie sich das neue Baurecht auf die Beratung in derartigen Rechtsstreitigkeiten auswirkt.Referent: RA Jens O. Leisse, Lübeck |
Ab 20.00 | Abendessen mit Musik der Band Wunschkonzert |
Freitag 30.08.2019
Uhrzeit | Programm |
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08:30 | Bergfahrt mit der Seilbahn ab Bahnhof Grainau |
08.40 | Ankunft auf der Zugspitze |
08.45 | Fahrt auf die Platt in 2.600 m Höhe |
09.00 | Kaffeepause im Foyer |
09:15 | Tagungsbeginn im Tagungsraum Garmisch-Partenkirchen |
09.15 – 10.45 | Thema: Der schuld- und versicherungsrechtliche Blick auf praktische Probleme im Landwirtschaftsrecht Inhalt: Es gibt kein Landwirtschaftsrecht ohne Schuldrecht. Wie sich die aktuelle Rechtsprechung u.a. zu den Themen Beherbergung fremder Tiere, Mast-, Aufzucht-, und Pensionstierhaltung, Pfandrechte auswirkt, wird systematisch am konkreten Fall dargestellt. Haftungs- und Versicherungsfragen sowie die Auswirkungen auf die Vertragsgestaltungen und Beratungen in der anwaltlichen Praxis werden ebenfalls berücksichtigt.Referent: Prof. Dr. Staudinger, Bielefeld |
10.45 – 12.00 | Thema: Das Wetter im Agarrecht Inhalt: Mit dem Blick aus dem Tagungsraum auf die Zuspitze beschäftigt sich der Vortrag mit der Frage „Wetter als höhere Gewalt“ in Verträgen der Landwirtschaft: Für die Ernte war es je nach Produkt zu trocken oder zu nass; Schäden durch Hagel, Sturm, Feuer, Schnee, Spätfröste, Tornados oder Blitzschlag, Kostensteigerungen durch Niedrigwasser oder Hochwasser können erheblich bis existenzbedrohend sein. Nach den rechtlichen Fragen gibt der Vortrag des Meteorologen einen Einblick, wie heutzutage Wetterprognosen erstellt werden und wo die Grenzen der Vorhersehbarkeit des Wetters liegen, bis hin zur Analyse von Wetterbedingungen als „höhere Gewalt“ und wie man diese Risiken durch eigene Informationsbeschaffung einschätzen kann.Referent: RA Dr. Halm, Neunkirchen / Dr. Michael Barbulescu, Bonn |
12.00 | Lunch im Raum Blockhaus, gleich nebenan |
12.30 – 13.30 | Mitgliederversammlung |
13.45 – 14.15 | Abfahrt mit der Seilbahn Rückfahrt ins Hotel am Badersee |
14.15 – 15.45 | Thema: Musik in der Gentechnologie und die Landwirtschaft spielt nicht mit? Inhalt: Der Vortrag beschäftigt sich mit dem Urteil des EuGH zur Genschere ChrispR Cas9 und dessen rechtliche Einordnung für die Landwirtschaft.Referent: RA Dr. Petra Kauch, Lüdinghausen |
15.45 – 16.00 | Pause |
16.00 – 17.00 | Thema: Grundzüge des Sortenschutzrechts Inhalt: Der Referent berät zahlreiche Saatgutfirmen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit besteht in der bundesweiten Durchsetzung sortenschutzrechtlicher Ansprüche – u.a. im Zusammenhang mit dem Nachbau von Saat- und Pflanzgut – gegenüber Landhändlern, Aufbereitern sowie Vermehrern und sonstigen Landwirten. Der Referent stellt die Grundzüge des Sortenschutzrechts (einschließlich der Nachbauproblematik) systematisch dar.Referent: RA Dr. Klaus von Gierke, Hamburg |
17.00 – 18.00 | Thema: Einführung in das Tierseuchenentschädigungsrecht des TierGesG und die staatlichen Leistungen der Tierseuchenkassen am Beispiel der Afrikanischen Schweinepest Inhalt: BHV1 und die Afrikanische Schweinepest sind nur zwei Beispiele über aktuelle oder drohende Seuchen in Deutschland. Die ist rechtlich mit einer Seuche umzugehen, welche Möglichkeiten hat der Amtsveterinär, welche Ansprüche auf Entschädigung bestehen gegenüber der Tierseuchenkasse? Der Vortrag gibt einen Überblick über die Systematik des Tiergesundheitsrechts und des TierGesG. Dort werden insbes. die Entschädigungsregeln behandelt. Sodann wird ein Überblick gegeben über das Tierseuchenkassensytem und weitere Leistungen neben den Entschädigungsfragen.Referent: Dr. Ellen Koch, Stellvertretende Geschäftsführerin der bayerischen Tierseuchenkasse |
18.00 | Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen |
Tagungsbeitrag
320,00 € (für Mitglieder der Arge Agrarrecht)
420,00 € (für Nichtmitglieder der Arge Agrarrecht)
100,00 € (für Studenten)
Bei einer Anmeldung bis zum 01.06.2019 reduziert sich der Teilnehmerbetrag
für Mitglieder der ARGE Agrarrecht auf 300,00 € und
für Nichtmitglieder auf 400,00 €
für Studenten auf 80,00 €
Fortbildungsbescheinigung gem. § FAO: 15 Stunden
Im Seminar sind enthalten:
zwei Mittag- und zwei Abendessen, Pausendrinks und Verpflegung
Ferner würden wir uns freuen, Sie am Mittwoch wie immer in familiärer Atmosphäre auf unserem Begrüßungsabend bei einem gemeinsamen Abendessen begrüßen zu dürfen.
Wie es Tradition ist, bereiten wir am Mittwoch für alle Anreisenden ein Barbecue mit verschiedenen Salaten und Dessert vor.
Neu ist am Donnerstag Abendessen mit der Band Wunschkonzert und am Freitag die höchste Mitgliederversammlung des deutschen Anwaltvereins auf der Zugspitze.
Mechtild Düsing
Christian Halm
Download Programm, Beitrag und Anmeldung
Vortrag Tierseuchenentschädigungsrecht (26 MB, ppt)
Vortrag Aktuelles Schuld- im Landwirtschaftsrecht (2,4 MB, pptx)