13. Jahrestagung 2021
Liebe Freunde und Freundinnen des Agrarrechts
Wir sind glücklich, dass wir Sie auch dieses Jahr wieder zu einer Präsenzveranstaltung einladen dürfen. Der Fortschritt in der Impfkampagne machte es möglich. In Brüssel wird die europäische Agrarpolitik gemacht, sodass es höchste Zeit ist, sich dort einmal umzuschauen.
Die Geschäftsstelle des DAV in Brüssel hat uns großartige Hilfestellung bei der Gewinnung der Referenten aus Brüssel sowie der Auswahl des Hotels geleistet. Das ehemalige Crown Plaza wird zurzeit vollkommen saniert und pünktlich zu unserer Tagung unter neuem Namen eröffnet.
Unsere Themen sind hochaktuell und wie immer breit gestreut. Lassen Sie sich überraschen.
Wir freuen uns darauf, Sie in Brüssel wiederzusehen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Mechtild Düsing und Ihr Christian Halm
Programm
15.09.2021 Anreisetag
Uhrzeit | Programm |
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ab 16:30 | Stadtführung durch Brüssel- ca. 2 Stunden Treffpunkt vor dem Hotel |
ab 19:30 | Begrüßungsabend (Anmeldung erforderlich, siehe Anmeldeformular) Hotel DoubleTree by Hilton mit Abendessen (auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke als Selbstzahler) |
16.09.2021 erster Tagungstag – Donnerstag
Uhrzeit | Programm |
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8:45 Uhr bis 9:00 | Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Mechtild Düsing |
9:00 Uhr bis 10:00 | Der Weg zum EuG und zum EuGH – In manchen Fällen ist das nationale Gericht verpflichtet, ein Vorlageverfahren (Vorabentscheidungsverfahren) anzustrengen. Auch direkte Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof sind im Ausnahmefall zulässig. Was sind die Voraussetzungen? Der Vortrag gibt einen Überblick dazu.
Referent: |
10:00 Uhr bis 11:15 | Klimaschutzgesetz – Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021, AZ 1 BvR 2656/18 u.a. – zur Verfassungswidrigkeit
Referent: |
11:15 Uhr bis 11.30 | Pause |
11:30 Uhr bis 12:45 | Bewertungsprobleme im Zugewinnausgleich § 1376 IV BGB ermöglicht es, landwirtschaftliche Betriebe im Endvermögen mit dem Ertragswertverfahren zu bewerten. Der Referent erläutert dieses und legt dar, in welchen Fällen andere Bewertungsmethoden anzuwenden sind bzw. angewendet werden können. Was geschieht bei negativen Ertragswerten? Wie wird das Anfangsvermögen im Fall der gleitenden Hofübernahme ermittelt/ bewertet?Referent: RA Bernd Kuckenburg, Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht, Sachverständiger für Unterhaltseinkommen und Unternehmensbewertung im Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen e.V., Hannover |
12:45 Uhr bis 13:45 | Mittagspause |
13:45 Uhr bis 15:00 | Vor der Reform: Verhandlungsstand zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Referent: |
15:00 Uhr bis 16:00 | Reputationsschäden – Landwirte sehen sich zusehends mit Verleumdungen im Internet oder in anderen sozialen Netzwerken konfrontiert. Der Vortrag gibt einen Überblick über rechtliche und taktische Abwehrstrategien.
Referent: |
16:00 Uhr bis 16:15 | Pause |
16:15 Uhr bis 18:00 | § 11 Abs. 8 TierSchG in der praktischen Umsetzung oder: „Vom Denken und Fühlen der Tiere“ Der Tierhalter gemäß § 2 TierSchG zu einer art- und bedürfnisgerechten Unterbringung und Versorgung ohne Schmerzen oder vermeidbare Leiden verpflichtet. § 11 Abs. 8 TierSchG verpflichtet den zu Erwerbszwecken tätigen Tierhalter die Einhaltung dieser Anforderungen durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen. Das „Wie“ der Kontrollen lässt der Gesetzgeber offen. Der Vortrag nähert sich dem Problem aus Sicht der Nutztiere, indem er das Schmerzempfinden der Tiere und deren Ausprägung erläutert und damit Hinweise auf die Ausgestaltung der Eigenkontrollen gibt.Referent: Prof. Dr. Norbert Sachser, bis 2020 Professor für Verhaltensbiologie an der Universität Münster, Mitglied im Kuratorium der Stiftung Bündnis Mensch & Tier |
18:00 Uhr bis 18:15 | Erfolgreich verhandeln vor dem EuGH am Beispiel der Milchquote
Referentin: |
18:15 Uhr bis 19:00 | Das Leben und Wirken unserer Mechtild Düsing – Verabschiedung Referent: n.n. |
Ab 20:00 | Sektempfang mit anschließendem Abendessen im Hotel Essen auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke Selbstzahler |
17.09.2021 zweiter Tagungstag – Freitag
Uhrzeit | Programm |
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8:45 bis 9:30 | Mitgliederversammlung Tagesordnung auf unserer Internetpräsenz |
9:30 bis 10:30 | Prozesstaktik im Verwaltungsrecht Wegen der geringen Quote der Zulassung der Berufungen folgt im Verwaltungsprozess auf die 1. Instanz oftmals der blaue Himmel. Daher kommt es insbesondere in der mündlichen Verhandlung auf die richtige Strategie an, um über diesen Weg die nächste Instanz zu erreichen. Der Vortrag gibt neben allgemeinen taktischen Hinweisen im Verwaltungsrecht Tipps, einen Antrag auf Zulassung der Berufung sicher ins Ziel zu bringen.Referent: RA Henning Bahr, LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Migrationsrecht, Osnabrück |
10:30 bis 11:30 | Planungssicherstellungsgesetz Das sogenannte Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) v. 28.05.2020 soll u.a. coronabedingt insbesondere die Fortführung von Verwaltungsverfahren bei geschlossenen Behörden sicherstellen; dazu zählt das Minenfeld der ortsüblichen und öffentlichen Bekanntmachung, der Auslegung von Unterlagen; der Erklärung zur Niederschrift, der Erörterungstermine, mündlichen Verhandlungen und Antragskonferenzen, die in weiten Teilen jetzt auch ins Internet verlegt worden sind. Der Vortrag soll die juristischen Fallstricke aufdecken, die auf diesem Gebiet vorhanden sind.Referentin: RAin Claudia Schoppen, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Bochum |
11:30 bis 11:45 | Pause |
11:45 bis 13:00 | Legislative Wege und Umwege zum Nutztier – Tierwohl (Labeling, Kükentöten, Tiertransporte, Tierwohlprämie) Mit Tierwohlkennzeichen zu mehr Tierschutz? Während das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft noch an der Einführung des staatlichen Tierwohlkennzeichens arbeitet, hat der Einzelhandel bereits gehandelt und ein eigenes Label entwickelt. Der Vortrag gibt den Stand der Gesetzgebung zur staatlichen Initiative wieder, ordnet die verschiedenen Kennzeichen ein und informiert über deren rechtliche Voraussetzungen und ggf. Sanktionen.Referent: Prof. Dr. José Martinez, Inhaber der Stiftungsprofessur für Agrarrecht und Öffentliches Recht der Georg-August-Universität Göttingen, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAEG) beim BMEL |
13:00 bis 14:00 | Mittagessen |
14:00 bis 15:30 | Wohin mit der Gülle? Um das Thema Gülleverbringung rankt sich eine Vielzahl zivilrechtlicher und öffentlichrechtlicher Probleme. Die Referenten bringen Licht ins Dickicht.Referenten: RA Hubertus Schmitte, Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V., Münster und RAin Dr. Petra Kauch, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Agrarrecht, Lüdinghausen |
15:30 bis 16:45 | Der landwirtschaftliche Betrieb in der Insolvenz Landwirtschaftsbetriebe sind vor finanziellen Krisen bekanntermaßen nicht geschützt. Wann wird eine Krise zur Insolvenz und welche Rechte und Pflichten hat der Inhaber in dieser Situation? Wer haftet wofür? Der Vortrag gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.Referentin: RAin Marion Gutheil, Fachanwältin für Insolvenzrecht, Partnerin der Insolvenzkanzlei Mönning Feser Partner, Düsseldorf |
16:45 bis 17:00 | Pause |
17:00 bis 18:15 | erfahren aus dem Agrarrecht beim EuGH
Referentin: |
18:15 bis 18:20 | Schlussworte der/ des 1. Vorsitzenden und Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen |
Ende der Tagung |
Rückfragen bitte an: Mechtild Düsing, Münster
Tagungsbeitrag
320,00 € (für Mitglieder der Arge Agrarrecht)
420,00 € (für Nichtmitglieder der Arge Agrarrecht)
100,00 € (für Studenten)
Bei einer Anmeldung bis zum 10.08.2021 reduziert sich der Teilnehmerbetrag
für Mitglieder der ARGE Agrarrecht auf 300,00 € und
für Nichtmitglieder auf 400,00 €
für Studenten auf 80,00 €
Fortbildungsbescheinigung gem. § FAO: 15 Stunden
Im Seminarbeitrag sind enthalten:
zwei Abendessen, Pausendrinks und Verpflegung. Der Tagungsbeitrag enthält einen Tagungsband, Mittagessen am 16.09. und 17.09. sowie jeweils Pausenverpflegung am Vor- und Nachmittag.
Änderungen im Tagungsprogramm bleiben vorbehalten. Vorbehalten bleibt ferner, die Veranstaltung als Onlineseminar durchzuführen