17. Jahrestagung 2025 der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht im DAV

27.08.2025 bis 29.08.2025
Hotel Idingshof
Bramsche bei Osnabrück

Die Verpflegung und das Rahmenprogramm sind auch für die Mitglieder der Arge kostenlos, die nicht an der Tagung teilnehmen. Es findet während der Abendveranstaltungen ein vom Vorstand begleiteter fachlicher Austausch statt, insbesondere stehen ausgewählte Referenten noch für vertiefende/ ergänzende Fragen zur Verfügung.

27.08.2025 Anreisetag (Mittwoch)

Uhrzeit Veranstaltung
15:30 Uhr bis 17:30 Uhr Exkursion Kalkriese Varusschlacht im Osnabrücker Land – Museum und Park
Kalkriese ist ein archäologisches Museum mit angeschlossenem Freilichtmuseum im Bramscher Ortsteil Kalkriese. Die Anlage wurde gegründet, da die Fundregion Kalk-riese darauf hinweist, dass hier im Jahr 9 n. Chr. einer der Schauplätze der Varus-schlacht zwischen Arminius und Varus gewesen sein könnte. Der britische Offizier und Amateurarchäologe Tony Clunn fand 1987 und 1988 auf den umliegenden Äckern drei römische Schleuderbleie sowie römische Münzen. 1989 begannen planmäßige Aus-grabungen, die eine große Anzahl an Münzen, Waffen, Fragmente der Ausrüstung römischer Soldaten, Tier- und Menschenknochen sowie Reste einer Wallanlage zu-tage förderten.Treffpunkt: Venner Straße 69, Bramsche-Kalkriese (vor dem Museum)
ab 19:30 Uhr Begrüßungsabend
Abendessen im Tagungshotel auf Kosten der Arbeitsgemeinschaft, Getränke zahlt jede/r selbst(Anmeldung erforderlich, siehe Anmeldeformular)

28.08.2025 erster Tagungstag (Donnerstag)

Uhrzeit Thema
8:50 Uhr bis 9:00 Uhr Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Constanze Nehls
9:00 Uhr bis 10:30 Uhr: 90 Minuten Die Novelle der Höfeordnung versus Landguterbrecht
Der Vortrag beleuchtet die Unterschiede zwischen Landguterbrecht und der HöfeO. Die gesetzlichen Regelungen für weichende Erben (HöfeO) bzw. die Pflichtteilsberechtigten (BGB) werden erläutert. Die Referentin gibt praktische Tipps auch unter Berücksichtigung der Neuregelungen in der Höfeordnung.Referentin Dr. Marie Kinnius, Rechtsanwältin, Kanzlei PKF WMS, Osnabrück
10:30 Uhr bis 11:15 Uhr: 45 Minuten Aktuelles Steuerrecht
Die Referentin gibt einen Überblick über ausgewählte agrarsteuerlich relevante Themen.Referentin: Steuerberaterin Anja Memenga, fsp-Steuerberatung, Westerstede
11:15 Uhr bis 11:35 Uhr: 20 Minuten Pause
11:35 Uhr bis 12:20 Uhr: 45 Minuten Absicherung des Ehepartners durch Ehevertrag
Bei ehevertraglichen Regelungen in der Landwirtschaft sind sowohl betriebliche Be-lange als auch die Interessen des (gegebenenfalls erheblich mitarbeitenden) Ehepartners zu berücksichtigen. Im Vortrag werden Gestaltungsalternativen aufgezeigt. Auch steuerrechtliche Fallen werden beleuchtet.Referentin: Dr. h.c. Edith Kindermann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familien-recht, Bremen
12:20 Uhr bis 13:05 Uhr: 45 Minuten Teilprivilegierung, Strukturwandel und vieles mehr – Grundlegendes und Aktuelles zum Bauen im Außenbereich
Der Außenbereich ist die bauplanungsrechtliche Gebietskategorie der freien, nicht bzw. kaum besiedelten Landschaft, also der Flächen, die außerhalb eines Bebauungsplangebietes und eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (durchgehende, geschlossene Bebauung) liegen. Es gilt für diese Kategorie die gesetzliche, schon ob ihres Umfangs schier unübersichtlich anmutende Regelung des § 35 des Baugesetzbuches (BauGB), die damit zugleich die zentrale Umwelt- und Naturschutznorm des gesamten Baurechts ist. Da liegen Konflikte mit (nicht nur) landwirtschaftlichen Vorhaben, zumal in Zeiten des Strukturwandels, geradezu auf der Hand. Nirgends treffen unterschiedliche Interessen und Belange rund um das Bauen stärker aufeinander als im Außenbereich. Der Referent nimmt in seinem Vortrag Grundsätze und aktuelle Entwicklungen in den Blick.Referent: Jürgen Linhart, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Agrarrecht, Kanzlei Dr. Briza Linhart & Kollegen, Straubing
13:05 Uhr bis 14:00 Uhr: 55 Minuten Mittagessen
14:00 Uhr bis 14:45 Uhr: 45 Minuten Drohnen in der Landwirtschaft, wie weit geht Eigentum in der Luft – die besonderen rechtlichen Anforderungen für den Drohneneinsatz
Drohnen haben auch in der Landwirtschaft zur Bewirtschaftung, aber auch zur sicheren Ernte Einzug gehalten. Der rechtlich zulässige Einsatz von Drohnen hängt einer-seits von luftrechtlichen Vorschriften, andererseits von der Beachtung von Eigentums-rechten oder von datenschutzrechtlichen Aspekten ab. Der Vortrag stellt praktische Beispiele des Drohneneinsatzes in der Landwirtschaft dar und erläutert die rechtlichen Grundlagen für deren Einsatz.Referent: Dr.-Ing. Görres Grenzdörffer, Universität Rostock, Professur für Geodäsie und Geoinformatik
14:45 Uhr bis 15:30 Uhr: 45 Minuten Rechtsfragen rund um die Genossenschaft
Lieferpflichten, Verbandsstrafen, der Gleichbehandlungsgrundsatz, lange Kündigungsfristen, ausufernde Pflichten durch einseitige Regelungen in Lieferverordnungen – das Genossenschaftsrecht und dessen Handhabung durch landwirtschaftliche Genossenschaften geben weiterhin viel Anlass zu Streitigkeiten. Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung großer Genossenschaften spielt auch das Bundeskartellamt im Hintergrund eine Rolle. In dem Vortrag werden die häufig aus Sicht von Landwirten auftretenden typischen Rechtsprobleme erläutert und Strategien zur Vorgehensweise in der Praxis aufgezeigt.Referent: Dr. Dirk Schuhmacher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Agrarrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster
15:30 Uhr: 15: 45 Uhr Hinfahrt zum CSA Hof Pente Osnabrücker Str. 73, 49565 Bramsche
15:45 Uhr bis 16:45 Uhr: 60 Minuten Rechtliche Fragen der Organisation solidarischer Landwirtschaft – SoLaWi, CSA und ähnliche Projekte
Das Konzept der solidarischen Landwirtschaft -kurz: SoLaWi oder CSA (Community Supported Agriculture)- erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Es gibt kleine Projekte mit 10 Mitgliedern und große Organisationen, die weit über 1.000 Haus-halte versorgen. Als Teil der Transformation in der Landwirtschaft soll der Vortrag die Rechtsfragen dieser Projekte von der Rechtsformenwahl über Grundstückseigentum und Vertragsgestaltung bis zur steuerlichen Dimension aufzeigen. Der Referent ist Rechtsanwalt in Hamburg und begleitet Betriebe, Höfe, Verbände und andere Einrichtungen bei der Organisationsentwicklung, in Krisen und bei der politischen Arbeit.
Referent: Rechtsanwalt Thomas Rüter, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hannover
16:45 Uhr bis 17:15 Uhr: 30 Minuten Besichtigung/ Hofführung (Rahmenprogramm)
17:15 Uhr bis 18:15 Uhr: 60 Minuten Praktische Umsetzung solidarischer Land- und Forstwirtschaft, insbesondere im Naturpark TERRA.vita
Wie funktioniert das Konzept der solidarischen Landwirtschaft in der Praxis? Welche Herausforderungen stellen Land- und Forstwirtschaft innerhalb eines Naturparks? Wie funktioniert die Kooperation zwischen Landwirt/ Landwirtin und Naturpark in der täglichen Praxis – aus Sicht beider Beteiligter?Referentin: Dipl.-Jur. Ricarda Hirschmeier, M.M, Diplom-Juristin, Mediatorin und stellv. Geschäftsführerin des Naturpark TERRA.vita, der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete im nördlichen Teutoburger Wald zusammenfasstReferent: Dr. Tobias Hartkemeyer, Agrar- und Erziehungswissenschaftler und Grün-der der CSA Hof Pente im nördlichen Landkreis Osnabrück, die ca. 350 Mitglieder mit landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produkten versorgt.
18:15 Uhr bis 18:30 Uhr Fahrt zurück zum Hotel
18:30 Uhr Mitgliederversammlung mit anschließendem Abendessen

29.08.2025 zweiter Tagungstag (Freitag) *

Uhrzeit Thema
8:45 Uhr bis 10:05 Uhr: 80 Minuten „Aktuelle Stunde“: Ausgewählte Leitsätze seit der letzten Tagung im Agrarrecht

U.a. in der Rdl oder in der AuR wurden im Berichtszeitraum agrarrechtlich bedeutsame Entscheidungen veröffentlicht. In diesem Format stellen die Referenten eine Auswahl kurz vor und ordnen sie rechtlich ein. Wir wollen damit erreichen, dass Teilnehmer/innen unserer Tagung auch über agrarrechtlich relevante Entwicklungen in der Rechtsprechung informiert werden, die nicht Gegenstand eines gesonderten Vortrags sind.

Referenten: Arnhild Oelsmeier, Rechtsanwältin Fachanwältin für Agrarrecht, Paderborn
Dr. Nils Gronemeyer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Paderborn

10:05 Uhr bis 10:50 Uhr: 45 Minuten Sonderkulturen und Privilegierung (Ende der Privilegierung) – eine Situationsbeschreibung

Sonderkulturen in der Landwirtschaft wie Erdbeeren und Spargel galten herkömmlich als Bodenertragsnutzung und damit als Landwirtschaft im Sinne des § 201 BauGB. Dies hatte zur Konsequenz, dass landwirtschaftlich benötigte Betriebsgebäude ebenso privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB genehmigt werden konnten, wie landwirt-schaftliche Wohngebäude für Betriebsleiter und Saisonarbeitskräfte. Dies wird von Baubehörden in einigen Bundesländern zunehmend mit der Begründung in Frage gestellt, dass derartige Sonderkulturen häufig fest angepflanzt sind, einen hohen Pflanzenschutzbedarf haben oder unter Folientunneln oder mit Folienabdeckungen angebaut werden müssen. Dies soll einer landwirtschaftlichen Nutzung entgegenstehen, womit ihnen die Privilegierung abgesprochen wird. Mit dieser Frage sind auch bereits Oberlandesgerichte befasst. Der Vortrag thematisiert auch die Privilegierung nach § 14 Abs. 2 BNatSchG und deren Grenzen. Es liegt mittlerweile eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vor. Darin wird die Privilegierung für Sonderkulturen verneint!

Das Referat soll einen Aufriss über das Problem, die Argumente und den derzeitigen Streitstand geben

Refernt: Dr. Helmar Hentschke, Rechtsanwalt, Hentschke & Partner Part mbB Potsdam

10:50 Uhr bis 11:05 Uhr: 15 Minuten Pause
11:05 Uhr bis 12:25 Uhr: 80 Minuten Notwehr und Notstand gegenüber Wolfsangriffen auf Nutztiere

Nach wie vor erhitzt das Thema Wolf die Gemüter. Existenzängsten der Weidetierhalter stehen artenschutzrechtliche Belange gegenüber. Der Referent beleuchtet die Rechtslage beim konkreten Kontakt zwischen Wolf und Landwirtschaft.

Referent: Dr. Heiko Granzin, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg

12:25 Uhr bis 13:10: 45 Uhr Minuten Whistleblower in der Landwirtschaft Whistleblowing in der Landwirtschaft: erster Gedanke?

Pressewirksame Stalleinbrüche! Wer darf was wie wo wann melden mit welchen Konsequenzen bzw. Schutz. Die Bedeutung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes für die Beratungspraxis für Be-triebe, Whistleblower und Behörden wird erörtert.

Referent: Prof. Dr. Antje Tölle Professur für Zivilrecht für die Öffentliche Verwaltung Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Berlin

13:10 Uhr bis 14:00 Uhr: 50 Minuten Mittagessen
14:00 bis 14:45 Uhr: 45 Minuten Entwaldungsverordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, die Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit bestimmten Rohstoffen und Produkten zu reduzieren, die in die EU importiert oder auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Die Verordnung tritt am 30. Dezember 2025 in Kraft, wobei für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 gilt. Der Referent erläutert in seinem Vortrag die Rechtslage und die praktischen Folgen für die Land- und Forstwirtschaft.

Referent: Dr. Stefan Wagner, Rechtsanwalt und zertifizierter Mediator Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Diplom-Forstwirt (Univ.) Kanzlei Riethmüller und Dr. Wagner, Augsburg

14:45 Uhr bis 15:30 Uhr: 45 Minuten Wiederherstellungsverordnung der EU und ihre mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Seit Juni 2024 ist die EU-Wiederherstellungs-VO (EU-VO 2024/1991) in Kraft und seit-dem in Deutschland unmittelbar anwendbar. Sie enthält ambitionierte Ziele und Instrumente zur Renaturierung von Flächen einschließlich Verbesserungsgeboten und Verschlechterungsverboten sowie die Pflicht der Mitgliedsstaaten zur Aufstellung eines nationalen Wiederherstellungsplans bis Ende 2026. Die potenziellen Flächen entfallen dabei überwiegend auf die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Dieser Vortrag befasst sich mit den voraussichtlich weitreichenden Auswirkungen der W-VO auf Land- und Forstwirtschaft, die im Einzelnen eingeordnet und näher beleuchtet werden sollen.

Referentin: Katrin Ibrom, Rechtsanwältin Dr. Kauch & Ibrom Rechtsanwälte Lüdinghausen

15:30 Uhr bis 15:40 Uhr: 10 Minuten Pause
15:40 Uhr bis 17:05 Uhr: 85 Minuten Wiedervernässung von Mooren – rechtlicher Rahmen, aktueller Stand, praktische Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten für betroffene Landwirte

Die Wiedervernässung von Mooren zum Schutz des Klimas durch Bindung von CO2 ist politisch gewollt und wird zunehmend forciert. Dies wird im großen Ausmaß zur Einbeziehung degenerierter Hochmoorflächen in Naturschutzgebieten führen. Die Be-schränkung der Nutzbarkeit landwirtschaftlicher Grundstücke wird die Folge sein und eine Vielzahl von Betrieben empfindlich treffen. Der Vortrag behandelt den rechtlichen Rahmen der Wiedervernässung anhand von praktischen Beispielen, deren Auswirkungen und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Landwirte.

Referent: Hendrik Kurth, Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Luckau

17:05 Uhr – 17:50 Uhr: 45 Minuten Recht der Natur – Auswirkungen des Urteils des LG Erfurt v. 17.10. 2024 auf landwirtschaftliche Mandate

Nachdem das LG Erfurt, (Urt. v. 17.10.2024 – 8 O 836/22 –, juris) aus der EU-Grund-rechtscharta ein eigenes Recht der Natur abgeleitet hat, stellt sich die Frage, worauf sich landwirtschaftliche Betriebe einzustellen haben: Diese liegen in der Regel in Mit-ten dieser Natur und müssen ihre Existenz sichern. Kann ihnen bei eigenen Vorhaben oder sogar im Bestand ein – möglicherweise subjektives – Recht der Natur entgegen

Referentin: Dr. Petra Kauch Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Agrarrecht, Dr. Kauch & Ibrom Rechtsanwälte, Lüdinghausen

17:50 Uhr Verabschiedung und Ende der Tagung

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte:
Rechtsanwältin Constanze Nehls
Tel: 030 44 33 44 33 E-Mail: nehls@btr-rechtsanwaelte.de

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht im DAV

Tagungsbeitrag
450,00 € für Mitglieder der Arge Agrarrecht
500,00 € für Nichtmitglieder der Arge Agrarrecht
300,00 € für Studenten

Fortbildungsbescheinigung gem. § FAO: 15 Stunden

Im Seminarbeitrag sind enthalten:
Tagungsunterlagen (abrufbar unter www.Arge-Agrarrcht.de), Mittagessen am 28.08.2025 und 29.08.2025, Abendessen am 27.08.2025 und 28.08.2025, Verpflegung in den Pausen, Busfahrten

Änderungen im Tagungsprogramm bleiben vorbehalten.

* Wichtiger Hinweis:
Die Anwesenheit für den Freitagnachmittag wird in zwei Listen nachgewiesen. Der erste Block endet um 14:45 Uhr und der zweite Block endet um 17:50 Uhr. Wer einen Nach-weis für den kompletten Freitagnachmittag benötigt, muss seine Anwesenheit in beiden Blöcken nachweisen.